Johann Georg Will, Zunftmeister und Gerichtsverwandter zu Freiburg im Breisgau, verpflichtet sich gegenüber dem Kloster Ettenheimmünster seinen Sohn Karl anläßlich seiner Profeß eine Erbschaftsabfindung von 800 fl Reichswährung und den 7 Konventualen des Klosters je 1 Dukaten auszuzahlen