Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Orendel von Gemmingen wegen dessen treuen Dienstes, dass er das Drittel am Dorf Michelfeld nicht von diesem auslösen wolle, sofern nicht der Bischof oder das Stift Speyer seinerseits die Auslösung vornehmen würden. Der Anteil des Dorfes gehört nämlich zur Pfändung von Schloss Rotenberg, sodass ihn der Kurfürst pfandweise von Speyer innehat. In gleicher Weise hatte er den Teil an Orendels Vater Hans von Gemmingen (+) pfandweise zugestellt. Sollten Orendel oder seine Erben es beim Bischof oder Stift Speyer erreichen, dass ihnen das besagte Drittel zu eigen überstellt wird, so verspricht Philipp für sich und seine Erben, dass sie dann gleichfalls diese Übereignung vornehmen würden.