Kaiser Ludwig erlaubt aufgrund der Dienste der Deutschordensbrüder für ihn und das Reich und der Bitte seines lieben heimlichers Heinrich von Zipplingen, Landkomturs zu Franken, den Brüdern des Deutsch[ordens]hauses zu Nürnberg, ihr Dorf Obereschenbach zur Stadt zu erheben und mit Stein- und Holzwerken sowie Graben zu befestigen, gewährt ihnen dort einen Markt an allen Montagen, spricht ihnen Galgen, Stock und Gerichtsrechte über Leib und Gut zu, überträgt dem Komtur zu Nürnberg und dem Pfleger zu Eschenbach den genannten Gerichtsbann, stattet das Gericht zu Eschenbach und alle dort Ansässigen mit allen Rechten und Freiheiten von Gericht und seiner Stadt Weißenburg, Diözese Eichstätt, aus und untersagt allen Fürsten, Grafen, Freien, Rittern, Knechten, Bürgern, armen und reichen, die Empfänger darin zu beeinträchtigen.

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Staatsarchiv Nürnberg