Benannte Personen zu Langenschwalbach verpfänden dem Ritterstifte Bleidenstadt für eine diesem jährlich zu zahlende Rente, die das Stift durch eine Geldsumme erworben, näher bezeichnete Grundstücke zu Langenschwalbach, Lindschied, Heimbach und Hettenhain vor den Gerichten Lindschied und Langenschwalbach.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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