Propst Sebastian (Salzmann) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Georg Widerhiern zu Jungingen und dessen Erben mit einem daselbst gelegenen Feldlehen, bestehend aus ca. 15 Jauchert Ackerland in allen drei Eschen, zu detailliert aufgeführten Nutzungs- und Besitzbedingungen und gegen bestimmte Gülten und Zinse. Widerhiern wird zudem verpflichtet, dem Gotteshaus "getrew, dienstlich vnd gewertig [zu] sein" wie andere Lehenleute auch; für den Fall von Pflichtverletzungen wird die Einziehung des Lehens angedroht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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