Kurfürst Philipp von der Pfalz gewährt dem Hans Juff von Bürstadt (Juffen von Birstat) die Erlaubnis, nach Worms zu ziehen, und entlässt dafür ihn und seine Erben aus der Leibeigenschaft und Leibbede, wobei Dienste und Bede von Gütern, die er von den Pfalzgrafen hat, weiter zu leisten sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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