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. Verwaltung der Grafschaft bzw. des Fürstentums Nassau-Hadamar: Band 25
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Nassau-Oranien: Akten (Altes Dillenburger Archiv) >> 3 Verwaltung der nassauischen Grafschaften und Fürstentümer >> 3.2 Teilgrafschaften, Teilfürstentümer >> 3.2.4 Nassau-Hadamar >> 3.2.4.1 Allgemeines >> . Verwaltung der Grafschaft bzw. des Fürstentums Nassau-Hadamar
1717-1718
Enthält u.a.: Gemeinde Hausen ./. Gemeinde Pottum: Bewirtschaftung des Waldes, 1717
Enthält u.a.: Regelung der Vormundschaft über die Töchter des Fürsten Franz Alexander von Nassau-Hadamar, 1717
Enthält u.a.: Verpachtung von Seck und Obertiefenbach an die Grafen von Sayn-Wittgenstein, 1717
Enthält u.a.: Haltung eines zweiten Jahrmarkts in Seck, 1717
Enthält u.a.: Teilung des Fürstentums Nassau-Hadamar, 1717
Enthält u.a.: Verwaltung des Schlosses zu Hadamar sowie der Höfe zu Schnepfenhausen und Mayenberg, 1717
Enthält u.a.: Entgegennahme der Landeshuldigung, 1717
Enthält u.a.: Anspruch der Fürstin Elisabeth von Nassau-Hadamar auf Wittumsgelder, 1718
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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