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Kirchengemeinde St. Victor Herringen (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.09. Kirchenkreis Hamm
1575 - 1941
1. GeschichteDas Kirchspiel Herringen besaß eine enorme geographische Ausdehnung und reichte von der Ahse bis zur Seseke und umfasste neben Herringen noch Sandbochum, Rünthe, Heil, Wiescherhöfen, Kissingerhöfen bis zur Selmiger Heide und Pelkum. Nachbargemeinden waren Mark, Lünen, Bönen und Kamen. Die übergroßen Entfernungen, aber auch das Bevölkerungswachstum und der Landausbau zwangen die Kölner Kirche vor der ersten Jahrtausendwende zur Einrichtung neuer Pfarreien und damit zur Verkleinerung des Kirchspiels. Die Kirche in Herringen, angeblich eine der ältesten Westfalens, ist 1032 zu Ehren der Märtyrer Viktor und Heribertus geweiht worden. Im selben Jahr schenkte sie der Kölner Erzbischof Pilgrim der Benediktinerabtei Heribertstift in Deutz bzw. dem Deutzer Abt Rudolf und seinen Nachfolgern, denen er auch das Patronatsrecht über die Kirche verlieh. Diese Schenkung wurde 1147 päpstlicherseits bestätigt. Die Schenkungsurkunde von 1032 war die erste eindeutige schriftliche Erwähnung Herringens und wird daher als Markstein in der 1200-jährigen Geschichte der Gemeinde angesehen.Zwei Kapellen befanden sich innerhalb der Parochie Herringen: die 1102 von einem Cappenberger Grafen gestiftete Kapelle auf dem Schulzenhof in Heil und die 1322 gestiftete Kapelle in Nordherringen. Nach der Teilung der beiderseits der Lippe gelegenen Grafschaft Hövel kam Herringen 1175 unter die Herrschaft der Isenburger Grafen von Isenberg. Bis zum Jahr 1200 war der Oberhof Herringen in einen Schulzenhof und einen Pastoratshof geteilt worden; dieser Wehdemhof gehörte bis ins 20. Jahrhundert hinein zur grundlegenden Ausstattung der Pfarrstelle. Bis ins 13. Jahrhundert übernahmen wohl Deutzer Benediktinermönche die Pfarrseelsorge in Herringen. Vom 14. Jahrhundert bis zurReformation stellten dann offenbar Adel und Bürgertum der benachbarten Städte die Herringer Pfarrgeistlichkeit. Die religiöse Betreuung durch Deutz trat immer mehr zurück.Die Herringer Kirche erfreute sich im Mittelalter der Gunst und des Wohlwollens der Grafen von der Mark (in der Nachfolge der Isenberger). 1426 stiftete Pfarrer Rotgerus von der Recke zu Herringen die Vikarie St. Annae. Im 17. Jahrhundert wurde die Vikarie mit der Hausgeistlichenstelle auf Haus Reck verbunden. Dort blieb bis ins 19. Jahrhundert die Verpflichtung des Pfarrers in Reck zur Unterstützung des Herringer Pfarrers bei der Abendmahlsausteilung.Johann Bossevogel war 1555 noch als katholischer Priester in Herringen tätig. Sein vom Deutzer Abt 1559 präsentierter Nachfolger Antonius Falkenoeg soll hingegen zum Luthertum übergetreten sein, nachdem die Besitzer des Hauses Reck 1567 lutherisch geworden waren. Entscheidende Bedeutung für den Übertritt der Gemeinde Herringen zum lutherischen Bekenntnis hatte wohl erst um 1580 der Vikar des Annenaltars, Heinrich Rupe. Durch den Glaubenswechsel des Hauses Reck entfielen seine Vikarie-Pfründe, und nachdem Rupe, der zugleich als Pastor in Pelkum amtierte, dort die lutherische Reformation eingeführt hatte, scheint auch in Herringen dieser Schritt erfolgt zu sein. Nach einem Zeugenverhör von 1667 sind Heinrich Rupe 1603 und Heinrich Langenscheid 1610 lutherische Pastoren in Herringen gewesen. Langenscheid war 1600 als Lutheraner vom Deutzer Abt die Kollation erhielt worden. Wie sein Bruder, mit dem er während des Studiums die Herringer Annenvikarie verwaltete, war er aber bereits im reformierten Glauben aufgewachsen und betreute in diesem Geiste seit 1603 auch die Herringer Pfarrstelle. 1611 nahm er an der ersten reformierten Synode in Unna teil. Wie Herringen wandten sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts in der Mark mehrere Gemeinden dem Calvinismus zu. Langenscheids Nachfolger Eberhard Fabritius ist zwar ebenfalls ist noch lutherischer Pastor berufen worden, bekannte sich jedoch auch zur reformierten Konfession. Die Gemeinde nahm nun endgültig das reformierte Bekenntnis an.Zwischen 1635 und 1728 stellte die Familie Fabritius die Pfarrer der Gemeinde, zwischen 1728 und 1802 waren Vater und Sohn Engels Pfarrer der Gemeinde. Am 22.6.1786 vernichtete ein Großfeuer nicht nur viele Gebäude am Kirchhof, sondern auch große Teile der Kirche. Durch zahlreiche Hilfe konnte der Wiederaufbau rasch geschehen und die Gemeinde am 6.3.1787 ihren Gottesdienst bereits wieder in der eigenen Kirche feiern.1826 erhielten die Herringer Katholiken ihre kirchliche Selbständigkeit und wurden damit endgültig aus dem Pfarrverband mit den Evangelischen entlassen. Pfarrer Johann Jakob von der Kuhlen (1802-1836) gilt als die „bedeutendste Predigerpersönlichkeit“ der evangelischen Gemeinde. Sein umsichtiges Wirken, sein Einsatz für Kirche, Schule und Gemeinde haben die Entwicklung im 19. Jahrhundert nachhaltig beeinflusst. Zu den Leistungen von der Kuhlens gehörte die Reorganisation des Elementarschulwesens in Herringen, die Einrichtung der märkisch-lutherischen Kasse für Pfarrerswitwen und die Belebung der Presbyterialverfassung. Etwa 1825 sprach sich Herringen für einen einheitlichen Abendmahlsritus aus. Von der Kuhlen war in dieser Zeit, zwischen 1820 und 1823 sowie zwischen 1827 und 1829, Superintendent der Kreissynode Hamm. 1835 wählte ihn die erste westfälische Provinzialsynode, die nach der neuen Kirchenordnung zusammentrat, zu ihrem Präses.Die 1830er und 1840er Jahre waren auch in Herringen durch steigende Bevölkerungszahlen, Verknappung der Lebensmittel, Arbeitslosigkeit und Teuerung gekennzeichnet. In der Hammer Westenvorstadt, die kirchlich zu Herringen gehörte, bauten Unternehmer 1856 ein Drahtwerk, das sich schnell vergrößerte. Eisenbahn, Industrie und Heidebesiedlung ließen die Bevölkerungszahl weiter stark anwachsen, brachten viele Probleme in Bezug auf die Armenfürsorge mit sich und führten zweimal in der Westenfeldmark zur Veränderung der Pfarrgrenzen zwischen Hamm und Herringen (Abpfarrung der Hammer Gartenvorstadt 1842, der Hammer Westenvorstadt 1864 jeweils nach Hamm).1901 hielt der Bergbau mit großen Grundstückskäufen und dem Abteufen der Schächte Heinrich und Robert seinen Einzug. Pläne für eine eigenständige Gemeinde Heil-Rünthe-Werne westlich von Herringen gab es bereits seit 1885. Aber erst als 1900 der Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein als Besitzer der Zeche in Werne im Westen Rünthes 600 Arbeiterwohnungen errichtete, waren diese Pläne auch finanzierbar. 1901 wurde ein Hilfsgeistlicher für den Westteil der Gemeinde Herringen bestellt, 1902 schuf man einen Betsaal für den Bezirk Rünthe-Heil-Werne („Christuskirche Rünthe“). Die Abpfarrung Rünthes scheiterte aber zunächst noch am Widerspruch und an verschiedenen Vorbehalten der Muttergemeinde. Herringen wollte nicht auf die Rechte verzichten, die die Gemeinde an den Inhaber der Pfarrstelle Reck zu stellen hatte, außerdem sorgte sich der Pfarrer um seine Stolgebühren. Erst 1904 gab Pfarrer Heuermann alle Rechte gegen die Annenvikarie auf, während die neue Gemeinde auf alle Ansprüche gegen die Mutterkirche verzichtete. Obwohl bereits zum 1.10.1905 der westliche Teil der weitverzweigten Parochie Herringen, nämlich die Landgemeinden Rünthe und Heil, von dieser abgezweigt und zu einer eigenen Kirchengemeinde Rünthe erhoben worden war, zählte die Restgemeinde Herringen 1910 doch schon wieder 4.000 Gemeindeglieder. Insbesondere in Wiescherhöfen, dem östlichen Teil der Kirchengemeinde, war durch die Anlage einer Kohlenzeche und die Errichtung von Arbeiterkolonien mit weiterem Wachstum zu rechnen. 1910 lebten dort bereits 2.500 Evangelische. Die Anstellung eines Hilfspredigers und die Vorbereitung einer 2. Pfarrstellengründung war eine nicht hinauszuschiebende Notwendigkeit.Bei Gründung des 2. Herringer Pfarrbezirks mit Sitz in Wiescherhöfen lag es nahe, die bisher bei Herringen verbliebenen Bewohner der Westenfeldmark dem neuen Bezirk einzugliedern. Die Westenfeldmärker wollten jedoch ihre traditionelle Bindung an die Herringer Mutterkirche nicht aufgeben und protestierten erfolgreich gegen den Plan. Allerdings war bereits 1898 für den westlichen Stadtteil Hamms eine Pfarrstelle eingerichtet und am 2.7.1903 die Christuskirche eingeweiht worden. So kam es zunehmend zu einer Meinungsänderung und man plädierte in der Westenfeldmark zunehmend für einen Anschluss an Hamm, wiederholte 1919 einen dementsprechenden Antrag. Im April 1920 erklärte sich die Kirchengemeinde Hamm mit einer Umpfarrung einverstanden. Pfarrer Heuermann, über vierzig Jahre lang Geistlicher in Herringen, war jedoch ein strikter Gegner dieser Umpfarrung. Erst als die Bewohner der Westenfeldmark mit ihrem Austritt aus der Landeskirche drohten, veranlassten Konsistorium und Regierung rasch die Umpfarrung, die zum 1.3.1921 in Kraft trat. 1922/23 wurde die evangelische Kirche Wiescherhöfen erbaut, 1924 kam das Pfarrhaus hinzu.Die rasche Bevölkerungszunahme vor dem Ersten Weltkrieg hinterließ zunächst kaum Spuren im aktiven Gemeindeleben. Die Zugezogenen führten häufig ein Eigenleben abseits der Gemeinde. Der Weltkrieg verzögerte den Bau von Pfarrhaus und Kirche; ein Friedhof konnte 1917 angelegt werden. Die Unruhen im Reich nach dem Krieg, der aus Herringen 143 Todesopfer gefordert hatte, übertrugen sich auch auf die Gemeinde. So hatte der Kapp-Putsch im März 1920 in Berlin auch in Herringen schwerwiegende Folgen, als durch das von Regierungsseiten eingesetzte Freikorps bei der Rückeroberung der von den Spartakisten besetzten Gebiete auch über dreißig Herringer erschossen wurden. Dieser Vorgang sorgte für eine enorme Radikalisierung in Herringen in jener Zeit.Aufgrund der Größe und kirchlichen Ausstattung beschloss die größere Gemeindevertretung der Kirchengemeinde Herringen am 17.5.1927 die Bildung einer selbständigen Kirchengemeinde Wiescherhöfen. Entsprechend wurden die Evangelischen der Landgemeinde Wiescherhöfen mit Ausnahme des Ortsteils Kissingerhöfen zum 1.4.1928 aus der Kirchengemeinde Herringen ausgepfarrt. Die bisherige 2. Herringer Pfarrstelle ging auf die neue Kirchengemeinde Wiescherhöfen über. Noch 1928 beschloss die Kirchengemeinde Herringen die erneute Schaffung einer 2. Pfarrstelle, deren Errichtung allerdings erst zum 1.7.1931 erfolgte. Am 8.2.1931 war unterdessen das neu erbaute Gemeindezentrum „Haus der Evangelischen Kirchengemeinde“ eingeweiht worden.Zu den Juliwahlen 1933 gehörte Herringen zu der Minderheit von Gemeinden, bei denen nur eine Einheitsliste „Deutsche Christen“ ohne Konkurrenz auslag. Das neue Presbyterium befand sich ebenfalls fest in DC-Hand. Kurz nach der von der Gestapo aufgelösten westfälischen Provinzialsynode in Dortmund (16.3.1934) verfasste das Herringer Presbyterium eine Solidaritätsadresse, in der es sich hinter die „gesetzmäßige kirchliche Obrigkeit“ stellte und „dem Reichsbischof Müller, dem Bischof Adler und der neuen westfälischen Provinzialsynode das Vertrauen“ aussprach. Ende 1934 aber stellte sich die Gemeinde hinter die Bekennende Kirche, als die Gemeindevertretung am 14.12.1934 unter dem Vorsitz des Superintendenten Arnold Torhorst nach längerer Debatte erklärte, sich „einmütig auf den Boden der Ansprache des Präses der Provinzialsynode“, Karl Koch, zu stellen. Dies war die letzte gemeinsam abgegebene Erklärung der Gemeindevertretung. Zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen führte die Frage der Neubesetzung der 1. Pfarrstelle. Pfarrer Bastert hatte sich zum 1.4.1934 an die Bielefelder Altstadtkirche versetzen lassen. Im September 1934 erfolgte die Ausschreibung der Pfarrstelle, die nunmehr zum Politikum geriet, da sowohl die BK als auch die DC die Pfarrstelle jeweils einem Mann ihrer Richtung übertragen wollten. Die Pfarrstelle wurde mehrere Jahre lang nicht wiederbesetzt. Schon seit Juni 1935 gab es auch kein Presbyterium mehr; Pfarrer Petzhold und ein Finanzbevollmächtigter waren bis 1945 die einzige beschlussfähige Instanz der Gemeinde.Nachdem die Gemeinde in zwei Gruppen zerfallen war, hielt jede kirchenpolitische Richtung ihren eigenen Gottesdienst. Die DC hatten keinen ortsansässigen Pfarrer und wurden deshalb von Pfarrer Martin Steinert aus Hamm betreut. Die aus der Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen seit 1936 hervorgegangene Nationalkirchliche Einung („Thüringer Christen“) verstärkte um die Jahreswende 1937/38 ihre Aktivitäten in Westfalen und auch in Herringen. Im Auftrag des Bundes für Deutsches Christentum kam Anfang 1938 „Künder“ Günther Dechow nach Herringen, um die Herringer DC zu betreuen. Pfarrer Petzhold und Kirchmeister Mittorp erwirkten beim Konsistorium hingegen ein Verbot für alle kirchlichen Amtshandlungen. Die Auseinandersetzungen eskalierten im ersten Halbjahr 1938. Die DC nahmen Gemeindehaus und Kirche gewaltsam ein, so dass Pfarrer Petzhold die „Einrichtung eines Selbstschutzes der Kirche“ ankündigte. Nach den schweren Auseinandersetzungen wagte das Konsistorium nun nicht länger, das Drängen der Herringer DC nach einem ortseigenen Pfarrer zu ignorieren. Unter Missachtung des Besetzungsrechts der Gemeinde, die schließlich seit der Reformationszeit den Bewerber zu bestimmen hatte, übertrug es die 1. Pfarrstelle im Sommer 1938 einem Anhänger der DC: Auslandspfarrer Martin Hülsemann wurde zum Pfarrverweser bestellt, seine endgültige Ernennungzum 1. Pfarrer schob das Konsistorium gleichwohl noch fast fünf Jahre lang hinaus (März 1943). Nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem Herringen von schweren Luftangriffen verschont geblieben war, wurde Pfarrer Hülsemann Ende 1945 suspendiert. Er gab sein Pfarrhausjedoch erst 1948 mit seiner Ausreise nach Kanada frei. Zum 1.12.1945 überwies die Kirchenleitung den Kriegsheimkehrer Pfarrer Werner Scheck nach Herringen, wo er bereits von 1935 bis 1937 Lehrvikar gewesen war. 1948 wurde Scheck in die 1. Pfarrstelle eingeführt, nachdem unterdessen auch der 2. Pfarrer Petzhold Ende 1947 die Gemeinde verlassen hatte. Die gesamte Arbeitslast der durch Flüchtlinge und Vertriebene auf 8.500 Gemeindeglieder angewachsenen Gemeinde ruhte nun auf den Schultern Pfarrer Schecks. Erst 1950 ist die 2. Pfarrstelle wieder besetzt worden. Zum 1.8.1957 wurde eine weitere, 3. Pfarrstelle mit dem Pfarrsitz in Herringen errichtet. Bereits 1952/53 hatten umfangreiche Renovierungsarbeiten an der Kirche vorgenommen werden können; zudem begannen Bauplanungen für einen zweiten evangelischen Kindergarten für die „kinderreichste Gemeinde in der Bundesrepublik“ (Einweihung 23.9.1956). Am 25.11.1956 konnte die auf dem Friedhof errichtete Friedhofskapelle mit Leichenhalle eingeweiht werden. Anschließend schritt man an die Erweiterung des Gemeindeamtes im evangelischen Gemeindehaus. Auch für das im Gemeindehaus notdürftig eingerichtete Jugendheim strebte man zwischenzeitlich den Neubau eines Jugendhauses an. Man baute schließlich Mitte der 1960er Jahre jenen Gemeindehausteil zu einem Jugendheim (Haus der teiloffenen Tür) um, der bis dahin den alten Kindergarten beherbergte und schuf auch einen weiteren Kindergartenneubau. Ab Juli 1965 war Herringen amtsfrei und damit eine selbständige Kommunalgemeinde. Bereits 1968 wurde sie jedoch mit Pelkum, Lerche, Sandbochum und Weetfeld zur Großgemeinde Pelkum-Herringen zusammengefasst. Mit der Gemeindegebietsreform 1975 wurde Herringen ein Stadtbezirk der Großstadt Hamm. Zum 1.7.1979 wurden Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Herringen in die Kirchengemeinde Hamm umgepfarrt, auf der anderen Seite wurden Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Hamm (ehemalige politische Gemeinde Pelkum - Ortsteil Herringen) in die Kirchengemeinde Herringen umgepfarrt. In den 1980er Jahren entstand als Großprojekt der Kirchengemeinde und des Evangelischen Perthes-Werks zwischen der evangelischen St. Victor- und der katholischen Heilig Kreuz-Kirche das Evangelische Altenzentrum St. Victor in Hamm-Herringen. Zum 1.1.1983 änderte die Kirchengemeinde Herringen ihren Namen in „Evangelische Kirchengemeinde St. Victor Herringen“ und griff mit dem Patrozinium ihre mittelalterlichen Wurzeln wieder auf. Die St. Victor-Kirche bildet das Zentrum für die Pfarrbezirke I und II, die aus dem Jahr 1967 stammende Apostelkirche in Hamm den Mittelpunkt für den Pfarrbezirk III. Zum 1.8.2007 wurde die 1. Pfarrstelle aufgehoben, zum 1.9.2007 wurde Teile derKirchengemeinde in die Kirchengemeinde Hamm umgegliedert. Als das Gemeindehaus einige Jahre später sanierungsbedürftig war, erfolgte um 2018 dessen Umbau undSanierung. Am Westfälischen Orgeltag 2018 feierte die Kirchengemeinde das zuvor runderneuerte Instrument in der St. Victor-Kirche.Series pastorum:1. Pfarrstelle (-2007):1200 Hartlevus sacerdos1253/85 Henricus plebanus1319 Herman Zuadland1374 Dietrich Volenspiet1395/1427 Rotgerus von der Recke1436/37 Johann Haver1437 Adam von Lemgo1504/1530 Tilman Paes1533/55 Johann Bossevogel (Boeßvogel; Busefogel) (kath.)1559 Antonius Falkenoeg1592 Johann Westick1581-1614 Heinrich Rupe [#5255] (luth.)1600-1633 Heinrich Langenscheid (Langenschede) [#3644] (luth., dann ref.)1634-1661 Eberhard Fabritius [#1599] (luth., seit 1635 ref.)1664-1691 Johann Eberhard Fabritius [#1607] (seit 1661 Adj.)1692-1728 Johann Eberhard Fabritius [#1609]1728-1763 Karl Johannes Engels [#1521]1764-1802 Karl Johann Engels [#1522] (seit 1763 Pfvw)1802-1836 Jakob von der Kuhlen [#3554] (seit 1801 Hpr, 1802 Adj., 1820-1823 u. 1826-1829Sup., 1834/35 Präses Märkische Gesamtsynode)1837-1881 Karl von der Kuhlen [#3555]1882-1924 Adolf Heuermann (seit 1880 Adj., 1881 berufen) [#2627]1924-1934 Karl Bastert [#279]1934 Hpr Paul Germann [#1925]1938-1945 Martin Hülsemann [#2858] (bis 1943 Pfvw)1948-1976 Werner Scheck (seit 1945 in der Gemeinde tätig)1977-1993 Pfvw Helmut Garthe1993-2004 Martin Busse2005-2013 Dietmar Schorsteinseit 2013 Anette Storck2. Pfarrstelle (1914-1928; 1931):1911 Hpr Heinrich Huchzermeyer [#2840] (in Wiescherhöfen)1914-1928 Adolf Heuermann jun. [#2628]1931-1947 Willi Petzhold [#4723]1948-1949 Arthur Kamradt (kommissarischer Auftrag)1950-1962 Reinhard Weber1962-1971 Hermann Grotensohn1972-1974 Klaus Völkers1974-1988 Gotthilf Wahlseit 1989 Heike Park (zeitweise reduzierter Stellenumfang) undseit 2013 Hyun-Soo Park3. Pfarrstelle (1957):1957-1969 Paul-Gerhard van Spankeren1969-1992 Karlheinz Stichmann1992-2000 Ralph Haitz2003-2007 Hans-Joachim KettnerGemeindeglieder:520 (1705); 950 (1797); 1.517 (1835); 1.720 (1849); 2.071 (1859); 2.314 (1872); 2.500 (1883); 2.850 (1893); 3.700 (1903); 4.000 (1908); 6.490 (1913); 5.513 (1921); 8.420 (1947); 9.650 (1958); 9.950 (1961); 9.880 (1965); 9.600 (1970); 8.800 (1977); 8.600 (1978); 6.993 (1985); 6.713 (1993); 6.209 (2000); 6.090 (2002); 7.155 (2006). Haus Reck: 15 (1850); 20 (1860); 22 (1867); 24 (1870); 21 (1880); 12 (1900).Quellen und Literatur:LkA EKvW 3.37/170; LkA EKvW 3.37/465 (Haus Reck); LkA EKvW 2.1/2659-2.1/2680; LkAEKvW 2.2/8015, 2.2/8016, 2.2/12722, 2.2/12725, 2.2/12726, 2.2/17776-2.2/17778 (Pfarrstellen);LkA EKvW 2.2/2515 (Hilfskräfte); LkA EKvW 2.2/8035-2.2/8041, 2.2/13577, 2.2/14707,2.2/14708 (Bauten); LkA EKvW 2.2/2512, 2.2/8046 (Gemeindeleben); LkA EKvW 2.2/14710(Verschiedenes); EZA 7/6413; Kook: Geschichte der Gemeinde Wiescherhöfen, 1973 (Tatsachenund Berichte; 12) (B 1414); Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Ev. PosaunenchoresHerringen, 1975 (W 3451); 950 Jahre Herringen 1032-1982: vom Kirchspiel über die Industriegemeindezum Stadtbezirk. Festwoche vom 4.-12. September 1982, 1982 (B 1179); H.Petzmeyer: Herringen: aus Geschichte und Gegenwart eines alten Lippe-Kirchspiels, 1982 (B1415); H. Petzmeyer: Geschichte der früheren Gemeinde Herringen, Hamm 2003.3. FormBei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Ak-tenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schlie-ßen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.4. BenutzungSofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.252 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.343 Nr. ...".Bielefeld, August 2023
Form und Inhalt: 1. Geschichte
Das Kirchspiel Herringen besaß eine enorme geographische Ausdehnung und reichte von der Ahse bis zur Seseke und umfasste neben Herringen noch Sandbochum, Rünthe, Heil, Wiescherhöfen, Kissingerhöfen bis zur Selmiger Heide und Pelkum. Nachbargemeinden waren Mark, Lünen, Bönen und Kamen. Die übergroßen Entfernungen, aber auch das Bevölkerungswachstum und der Landausbau zwangen die Kölner Kirche vor der ersten Jahrtausendwende zur Einrichtung neuer Pfarreien und damit zur Verkleinerung des Kirchspiels. Die Kirche in Herringen, angeblich eine der ältesten Westfalens, ist 1032 zu Ehren der Märtyrer Viktor und Heribertus geweiht worden. Im selben Jahr schenkte sie der Kölner Erzbischof Pilgrim der Benediktinerabtei Heribertstift in Deutz bzw. dem Deutzer Abt Rudolf und seinen Nachfolgern, denen er auch das Patronatsrecht über die Kirche verlieh. Diese Schenkung wurde 1147 päpstlicherseits bestätigt. Die Schenkungsurkunde von 1032 war die erste eindeutige schriftliche Erwähnung Herringens und wird daher als Markstein in der 1200-jährigen Geschichte der Gemeinde angesehen.
Zwei Kapellen befanden sich innerhalb der Parochie Herringen: die 1102 von einem Cappenberger Grafen gestiftete Kapelle auf dem Schulzenhof in Heil und die 1322 gestiftete Kapelle in Nordherringen. Nach der Teilung der beiderseits der Lippe gelegenen Grafschaft Hövel kam Herringen 1175 unter die Herrschaft der Isenburger Grafen von Isenberg. Bis zum Jahr 1200 war der Oberhof Herringen in einen Schulzenhof und einen Pastoratshof geteilt worden; dieser Wehdemhof gehörte bis ins 20. Jahrhundert hinein zur grundlegenden Ausstattung der Pfarrstelle. Bis ins 13. Jahrhundert übernahmen wohl Deutzer Benediktinermönche die Pfarrseelsorge in Herringen. Vom 14. Jahrhundert bis zur
Reformation stellten dann offenbar Adel und Bürgertum der benachbarten Städte die Herringer Pfarrgeistlichkeit. Die religiöse Betreuung durch Deutz trat immer mehr zurück.
Die Herringer Kirche erfreute sich im Mittelalter der Gunst und des Wohlwollens der Grafen von der Mark (in der Nachfolge der Isenberger). 1426 stiftete Pfarrer Rotgerus von der Recke zu Herringen die Vikarie St. Annae. Im 17. Jahrhundert wurde die Vikarie mit der Hausgeistlichenstelle auf Haus Reck verbunden. Dort blieb bis ins 19. Jahrhundert die Verpflichtung des Pfarrers in Reck zur Unterstützung des Herringer Pfarrers bei der Abendmahlsausteilung.
Johann Bossevogel war 1555 noch als katholischer Priester in Herringen tätig. Sein vom Deutzer Abt 1559 präsentierter Nachfolger Antonius Falkenoeg soll hingegen zum Luthertum übergetreten sein, nachdem die Besitzer des Hauses Reck 1567 lutherisch geworden waren. Entscheidende Bedeutung für den Übertritt der Gemeinde Herringen zum lutherischen Bekenntnis hatte wohl erst um 1580 der Vikar des Annenaltars, Heinrich Rupe. Durch den Glaubenswechsel des Hauses Reck entfielen seine Vikarie-Pfründe, und nachdem Rupe, der zugleich als Pastor in Pelkum amtierte, dort die lutherische Reformation eingeführt hatte, scheint auch in Herringen dieser Schritt erfolgt zu sein. Nach einem Zeugenverhör von 1667 sind Heinrich Rupe 1603 und Heinrich Langenscheid 1610 lutherische Pastoren in Herringen gewesen. Langenscheid war 1600 als Lutheraner vom Deutzer Abt die Kollation erhielt worden. Wie sein Bruder, mit dem er während des Studiums die Herringer Annenvikarie verwaltete, war er aber bereits im reformierten Glauben aufgewachsen und betreute in diesem Geiste seit 1603 auch die Herringer Pfarrstelle. 1611 nahm er an der ersten reformierten Synode in Unna teil. Wie Herringen wandten sich zu Beginn des 17. Jahrhunderts in der Mark mehrere Gemeinden dem Calvinismus zu. Langenscheids Nachfolger Eberhard Fabritius ist zwar ebenfalls ist noch lutherischer Pastor berufen worden, bekannte sich jedoch auch zur reformierten Konfession. Die Gemeinde nahm nun endgültig das reformierte Bekenntnis an.
Zwischen 1635 und 1728 stellte die Familie Fabritius die Pfarrer der Gemeinde, zwischen 1728 und 1802 waren Vater und Sohn Engels Pfarrer der Gemeinde. Am 22.6.1786 vernichtete ein Großfeuer nicht nur viele Gebäude am Kirchhof, sondern auch große Teile der Kirche. Durch zahlreiche Hilfe konnte der Wiederaufbau rasch geschehen und die Gemeinde am 6.3.1787 ihren Gottesdienst bereits wieder in der eigenen Kirche feiern.
1826 erhielten die Herringer Katholiken ihre kirchliche Selbständigkeit und wurden damit endgültig aus dem Pfarrverband mit den Evangelischen entlassen. Pfarrer Johann Jakob von der Kuhlen (1802-1836) gilt als die „bedeutendste Predigerpersönlichkeit“ der evangelischen Gemeinde. Sein umsichtiges Wirken, sein Einsatz für Kirche, Schule und Gemeinde haben die Entwicklung im 19. Jahrhundert nachhaltig beeinflusst. Zu den Leistungen von der Kuhlens gehörte die Reorganisation des Elementarschulwesens in Herringen, die Einrichtung der märkisch-lutherischen Kasse für Pfarrerswitwen und die Belebung der Presbyterialverfassung. Etwa 1825 sprach sich Herringen für einen einheitlichen Abendmahlsritus aus. Von der Kuhlen war in dieser Zeit, zwischen 1820 und 1823 sowie zwischen 1827 und 1829, Superintendent der Kreissynode Hamm. 1835 wählte ihn die erste westfälische Provinzialsynode, die nach der neuen Kirchenordnung zusammentrat, zu ihrem Präses.
Die 1830er und 1840er Jahre waren auch in Herringen durch steigende Bevölkerungszahlen, Verknappung der Lebensmittel, Arbeitslosigkeit und Teuerung gekennzeichnet. In der Hammer Westenvorstadt, die kirchlich zu Herringen gehörte, bauten Unternehmer 1856 ein Drahtwerk, das sich schnell vergrößerte. Eisenbahn, Industrie und Heidebesiedlung ließen die Bevölkerungszahl weiter stark anwachsen, brachten viele Probleme in Bezug auf die Armenfürsorge mit sich und führten zweimal in der Westenfeldmark zur Veränderung der Pfarrgrenzen zwischen Hamm und Herringen (Abpfarrung der Hammer Gartenvorstadt 1842, der Hammer Westenvorstadt 1864 jeweils nach Hamm).
1901 hielt der Bergbau mit großen Grundstückskäufen und dem Abteufen der Schächte Heinrich und Robert seinen Einzug. Pläne für eine eigenständige Gemeinde Heil-Rünthe-Werne westlich von Herringen gab es bereits seit 1885. Aber erst als 1900 der Georgs-Marien-Bergwerks- und Hüttenverein als Besitzer der Zeche in Werne im Westen Rünthes 600 Arbeiterwohnungen errichtete, waren diese Pläne auch finanzierbar. 1901 wurde ein Hilfsgeistlicher für den Westteil der Gemeinde Herringen bestellt, 1902 schuf man einen Betsaal für den Bezirk Rünthe-Heil-Werne („Christuskirche Rünthe“). Die Abpfarrung Rünthes scheiterte aber zunächst noch am Widerspruch und an verschiedenen Vorbehalten der Muttergemeinde. Herringen wollte nicht auf die Rechte verzichten, die die Gemeinde an den Inhaber der Pfarrstelle Reck zu stellen hatte, außerdem sorgte sich der Pfarrer um seine Stolgebühren. Erst 1904 gab Pfarrer Heuermann alle Rechte gegen die Annenvikarie auf, während die neue Gemeinde auf alle Ansprüche gegen die Mutterkirche verzichtete. Obwohl bereits zum 1.10.1905 der westliche Teil der weitverzweigten Parochie Herringen, nämlich die Landgemeinden Rünthe und Heil, von dieser abgezweigt und zu einer eigenen Kirchengemeinde Rünthe erhoben worden war, zählte die Restgemeinde Herringen 1910 doch schon wieder 4.000 Gemeindeglieder. Insbesondere in Wiescherhöfen, dem östlichen Teil der Kirchengemeinde, war durch die Anlage einer Kohlenzeche und die Errichtung von Arbeiterkolonien mit weiterem Wachstum zu rechnen. 1910 lebten dort bereits 2.500 Evangelische. Die Anstellung eines Hilfspredigers und die Vorbereitung einer 2. Pfarrstellengründung war eine nicht hinauszuschiebende Notwendigkeit.
Bei Gründung des 2. Herringer Pfarrbezirks mit Sitz in Wiescherhöfen lag es nahe, die bisher bei Herringen verbliebenen Bewohner der Westenfeldmark dem neuen Bezirk einzugliedern. Die Westenfeldmärker wollten jedoch ihre traditionelle Bindung an die Herringer Mutterkirche nicht aufgeben und protestierten erfolgreich gegen den Plan. Allerdings war bereits 1898 für den westlichen Stadtteil Hamms eine Pfarrstelle eingerichtet und am 2.7.1903 die Christuskirche eingeweiht worden. So kam es zunehmend zu einer Meinungsänderung und man plädierte in der Westenfeldmark zunehmend für einen Anschluss an Hamm, wiederholte 1919 einen dementsprechenden Antrag. Im April 1920 erklärte sich die Kirchengemeinde Hamm mit einer Umpfarrung einverstanden. Pfarrer Heuermann, über vierzig Jahre lang Geistlicher in Herringen, war jedoch ein strikter Gegner dieser Umpfarrung. Erst als die Bewohner der Westenfeldmark mit ihrem Austritt aus der Landeskirche drohten, veranlassten Konsistorium und Regierung rasch die Umpfarrung, die zum 1.3.1921 in Kraft trat. 1922/23 wurde die evangelische Kirche Wiescherhöfen erbaut, 1924 kam das Pfarrhaus hinzu.
Die rasche Bevölkerungszunahme vor dem Ersten Weltkrieg hinterließ zunächst kaum Spuren im aktiven Gemeindeleben. Die Zugezogenen führten häufig ein Eigenleben abseits der Gemeinde. Der Weltkrieg verzögerte den Bau von Pfarrhaus und Kirche; ein Friedhof konnte 1917 angelegt werden. Die Unruhen im Reich nach dem Krieg, der aus Herringen 143 Todesopfer gefordert hatte, übertrugen sich auch auf die Gemeinde. So hatte der Kapp-Putsch im März 1920 in Berlin auch in Herringen schwerwiegende Folgen, als durch das von Regierungsseiten eingesetzte Freikorps bei der Rückeroberung der von den Spartakisten besetzten Gebiete auch über dreißig Herringer erschossen wurden. Dieser Vorgang sorgte für eine enorme Radikalisierung in Herringen in jener Zeit.
Aufgrund der Größe und kirchlichen Ausstattung beschloss die größere Gemeindevertretung der Kirchengemeinde Herringen am 17.5.1927 die Bildung einer selbständigen Kirchengemeinde Wiescherhöfen. Entsprechend wurden die Evangelischen der Landgemeinde Wiescherhöfen mit Ausnahme des Ortsteils Kissingerhöfen zum 1.4.1928 aus der Kirchengemeinde Herringen ausgepfarrt. Die bisherige 2. Herringer Pfarrstelle ging auf die neue Kirchengemeinde Wiescherhöfen über. Noch 1928 beschloss die Kirchengemeinde Herringen die erneute Schaffung einer 2. Pfarrstelle, deren Errichtung allerdings erst zum 1.7.1931 erfolgte. Am 8.2.1931 war unterdessen das neu erbaute Gemeindezentrum „Haus der Evangelischen Kirchengemeinde“ eingeweiht worden.
Zu den Juliwahlen 1933 gehörte Herringen zu der Minderheit von Gemeinden, bei denen nur eine Einheitsliste „Deutsche Christen“ ohne Konkurrenz auslag. Das neue Presbyterium befand sich ebenfalls fest in DC-Hand. Kurz nach der von der Gestapo aufgelösten westfälischen Provinzialsynode in Dortmund (16.3.1934) verfasste das Herringer Presbyterium eine Solidaritätsadresse, in der es sich hinter die „gesetzmäßige kirchliche Obrigkeit“ stellte und „dem Reichsbischof Müller, dem Bischof Adler und der neuen westfälischen Provinzialsynode das Vertrauen“ aussprach. Ende 1934 aber stellte sich die Gemeinde hinter die Bekennende Kirche, als die Gemeindevertretung am 14.12.1934 unter dem Vorsitz des Superintendenten Arnold Torhorst nach längerer Debatte erklärte, sich „einmütig auf den Boden der Ansprache des Präses der Provinzialsynode“, Karl Koch, zu stellen. Dies war die letzte gemeinsam abgegebene Erklärung der Gemeindevertretung. Zu schwerwiegenden Auseinandersetzungen führte die Frage der Neubesetzung der 1. Pfarrstelle. Pfarrer Bastert hatte sich zum 1.4.1934 an die Bielefelder Altstadtkirche versetzen lassen. Im September 1934 erfolgte die Ausschreibung der Pfarrstelle, die nunmehr zum Politikum geriet, da sowohl die BK als auch die DC die Pfarrstelle jeweils einem Mann ihrer Richtung übertragen wollten. Die Pfarrstelle wurde mehrere Jahre lang nicht wiederbesetzt. Schon seit Juni 1935 gab es auch kein Presbyterium mehr; Pfarrer Petzhold und ein Finanzbevollmächtigter waren bis 1945 die einzige beschlussfähige Instanz der Gemeinde.
Nachdem die Gemeinde in zwei Gruppen zerfallen war, hielt jede kirchenpolitische Richtung ihren eigenen Gottesdienst. Die DC hatten keinen ortsansässigen Pfarrer und wurden deshalb von Pfarrer Martin Steinert aus Hamm betreut. Die aus der Glaubensgemeinschaft Deutsche Christen seit 1936 hervorgegangene Nationalkirchliche Einung („Thüringer Christen“) verstärkte um die Jahreswende 1937/38 ihre Aktivitäten in Westfalen und auch in Herringen. Im Auftrag des Bundes für Deutsches Christentum kam Anfang 1938 „Künder“ Günther Dechow nach Herringen, um die Herringer DC zu betreuen. Pfarrer Petzhold und Kirchmeister Mittorp erwirkten beim Konsistorium hingegen ein Verbot für alle kirchlichen Amtshandlungen. Die Auseinandersetzungen eskalierten im ersten Halbjahr 1938. Die DC nahmen Gemeindehaus und Kirche gewaltsam ein, so dass Pfarrer Petzhold die „Einrichtung eines Selbstschutzes der Kirche“ ankündigte. Nach den schweren Auseinandersetzungen wagte das Konsistorium nun nicht länger, das Drängen der Herringer DC nach einem ortseigenen Pfarrer zu ignorieren. Unter Missachtung des Besetzungsrechts der Gemeinde, die schließlich seit der Reformationszeit den Bewerber zu bestimmen hatte, übertrug es die 1. Pfarrstelle im Sommer 1938 einem Anhänger der DC: Auslandspfarrer Martin Hülsemann wurde zum Pfarrverweser bestellt, seine endgültige Ernennung
zum 1. Pfarrer schob das Konsistorium gleichwohl noch fast fünf Jahre lang hinaus (März 1943).
Nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem Herringen von schweren Luftangriffen verschont geblieben war, wurde Pfarrer Hülsemann Ende 1945 suspendiert. Er gab sein Pfarrhaus
jedoch erst 1948 mit seiner Ausreise nach Kanada frei. Zum 1.12.1945 überwies die Kirchenleitung den Kriegsheimkehrer Pfarrer Werner Scheck nach Herringen, wo er bereits von 1935 bis 1937 Lehrvikar gewesen war. 1948 wurde Scheck in die 1. Pfarrstelle eingeführt, nachdem unterdessen auch der 2. Pfarrer Petzhold Ende 1947 die Gemeinde verlassen hatte. Die gesamte Arbeitslast der durch Flüchtlinge und Vertriebene auf 8.500 Gemeindeglieder angewachsenen Gemeinde ruhte nun auf den Schultern Pfarrer Schecks. Erst 1950 ist die 2. Pfarrstelle wieder besetzt worden. Zum 1.8.1957 wurde eine weitere, 3. Pfarrstelle mit dem Pfarrsitz in Herringen errichtet.
Bereits 1952/53 hatten umfangreiche Renovierungsarbeiten an der Kirche vorgenommen werden können; zudem begannen Bauplanungen für einen zweiten evangelischen Kindergarten für die „kinderreichste Gemeinde in der Bundesrepublik“ (Einweihung 23.9.1956). Am 25.11.1956 konnte die auf dem Friedhof errichtete Friedhofskapelle mit Leichenhalle eingeweiht werden. Anschließend schritt man an die Erweiterung des Gemeindeamtes im evangelischen Gemeindehaus. Auch für das im Gemeindehaus notdürftig eingerichtete Jugendheim strebte man zwischenzeitlich den Neubau eines Jugendhauses an. Man baute schließlich Mitte der 1960er Jahre jenen Gemeindehausteil zu einem Jugendheim (Haus der teiloffenen Tür) um, der bis dahin den alten Kindergarten beherbergte und schuf auch einen weiteren Kindergartenneubau.
Ab Juli 1965 war Herringen amtsfrei und damit eine selbständige Kommunalgemeinde. Bereits 1968 wurde sie jedoch mit Pelkum, Lerche, Sandbochum und Weetfeld zur Großgemeinde Pelkum-Herringen zusammengefasst. Mit der Gemeindegebietsreform 1975 wurde Herringen ein Stadtbezirk der Großstadt Hamm. Zum 1.7.1979 wurden Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Herringen in die Kirchengemeinde Hamm umgepfarrt, auf der anderen Seite wurden Gemeindeglieder der Kirchengemeinde Hamm (ehemalige politische Gemeinde Pelkum - Ortsteil Herringen) in die Kirchengemeinde Herringen umgepfarrt.
In den 1980er Jahren entstand als Großprojekt der Kirchengemeinde und des Evangelischen Perthes-Werks zwischen der evangelischen St. Victor- und der katholischen Heilig Kreuz-Kirche das Evangelische Altenzentrum St. Victor in Hamm-Herringen. Zum 1.1.1983 änderte die Kirchengemeinde Herringen ihren Namen in „Evangelische Kirchengemeinde St. Victor Herringen“ und griff mit dem Patrozinium ihre mittelalterlichen Wurzeln wieder auf. Die St. Victor-Kirche bildet das Zentrum für die Pfarrbezirke I und II, die aus dem Jahr 1967 stammende Apostelkirche in Hamm den Mittelpunkt für den Pfarrbezirk III. Zum 1.8.2007 wurde die 1. Pfarrstelle aufgehoben, zum 1.9.2007 wurde Teile der
Kirchengemeinde in die Kirchengemeinde Hamm umgegliedert. Als das Gemeindehaus einige Jahre später sanierungsbedürftig war, erfolgte um 2018 dessen Umbau und
Sanierung. Am Westfälischen Orgeltag 2018 feierte die Kirchengemeinde das zuvor runderneuerte Instrument in der St. Victor-Kirche.
Series pastorum:
1. Pfarrstelle (-2007):
1200 Hartlevus sacerdos
1253/85 Henricus plebanus
1319 Herman Zuadland
1374 Dietrich Volenspiet
1395/1427 Rotgerus von der Recke
1436/37 Johann Haver
1437 Adam von Lemgo
1504/1530 Tilman Paes
1533/55 Johann Bossevogel (Boeßvogel; Busefogel) (kath.)
1559 Antonius Falkenoeg
1592 Johann Westick
1581-1614 Heinrich Rupe [#5255] (luth.)
1600-1633 Heinrich Langenscheid (Langenschede) [#3644] (luth., dann ref.)
1634-1661 Eberhard Fabritius [#1599] (luth., seit 1635 ref.)
1664-1691 Johann Eberhard Fabritius [#1607] (seit 1661 Adj.)
1692-1728 Johann Eberhard Fabritius [#1609]
1728-1763 Karl Johannes Engels [#1521]
1764-1802 Karl Johann Engels [#1522] (seit 1763 Pfvw)
1802-1836 Jakob von der Kuhlen [#3554] (seit 1801 Hpr, 1802 Adj., 1820-1823 u. 1826-1829
Sup., 1834/35 Präses Märkische Gesamtsynode)
1837-1881 Karl von der Kuhlen [#3555]
1882-1924 Adolf Heuermann (seit 1880 Adj., 1881 berufen) [#2627]
1924-1934 Karl Bastert [#279]
1934 Hpr Paul Germann [#1925]
1938-1945 Martin Hülsemann [#2858] (bis 1943 Pfvw)
1948-1976 Werner Scheck (seit 1945 in der Gemeinde tätig)
1977-1993 Pfvw Helmut Garthe
1993-2004 Martin Busse
2005-2013 Dietmar Schorstein
seit 2013 Anette Storck
2. Pfarrstelle (1914-1928; 1931):
1911 Hpr Heinrich Huchzermeyer [#2840] (in Wiescherhöfen)
1914-1928 Adolf Heuermann jun. [#2628]
1931-1947 Willi Petzhold [#4723]
1948-1949 Arthur Kamradt (kommissarischer Auftrag)
1950-1962 Reinhard Weber
1962-1971 Hermann Grotensohn
1972-1974 Klaus Völkers
1974-1988 Gotthilf Wahl
seit 1989 Heike Park (zeitweise reduzierter Stellenumfang) und
seit 2013 Hyun-Soo Park
3. Pfarrstelle (1957):
1957-1969 Paul-Gerhard van Spankeren
1969-1992 Karlheinz Stichmann
1992-2000 Ralph Haitz
2003-2007 Hans-Joachim Kettner
Gemeindeglieder:
520 (1705); 950 (1797); 1.517 (1835); 1.720 (1849); 2.071 (1859); 2.314 (1872); 2.500 (1883); 2.850 (1893); 3.700 (1903); 4.000 (1908); 6.490 (1913); 5.513 (1921); 8.420 (1947); 9.650 (1958); 9.950 (1961); 9.880 (1965); 9.600 (1970); 8.800 (1977); 8.600 (1978); 6.993 (1985); 6.713 (1993); 6.209 (2000); 6.090 (2002); 7.155 (2006). Haus Reck: 15 (1850); 20 (1860); 22 (1867); 24 (1870); 21 (1880); 12 (1900).
Quellen und Literatur:
LkA EKvW 3.37/170; LkA EKvW 3.37/465 (Haus Reck); LkA EKvW 2.1/2659-2.1/2680; LkA
EKvW 2.2/8015, 2.2/8016, 2.2/12722, 2.2/12725, 2.2/12726, 2.2/17776-2.2/17778 (Pfarrstellen);
LkA EKvW 2.2/2515 (Hilfskräfte); LkA EKvW 2.2/8035-2.2/8041, 2.2/13577, 2.2/14707,
2.2/14708 (Bauten); LkA EKvW 2.2/2512, 2.2/8046 (Gemeindeleben); LkA EKvW 2.2/14710
(Verschiedenes); EZA 7/6413; Kook: Geschichte der Gemeinde Wiescherhöfen, 1973 (Tatsachen
und Berichte; 12) (B 1414); Festschrift zum 50jährigen Jubiläum des Ev. Posaunenchores
Herringen, 1975 (W 3451); 950 Jahre Herringen 1032-1982: vom Kirchspiel über die Industriegemeinde
zum Stadtbezirk. Festwoche vom 4.-12. September 1982, 1982 (B 1179); H.
Petzmeyer: Herringen: aus Geschichte und Gegenwart eines alten Lippe-Kirchspiels, 1982 (B
1415); H. Petzmeyer: Geschichte der früheren Gemeinde Herringen, Hamm 2003.
3. Form
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeich-nungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Akten-titels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Ak-tenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schlie-ßen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EKvW).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.252 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.343 Nr. ...".
Bielefeld, August 2023
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.