Vor Hinrick Blomberch, Richter des Herzogs von Jülich „unde an beyden Steden zu Herford“, bekennt Hinrick Gramboys, des verstorbenen Gerken Sohn, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Bielefeld ihm zum Ausgleich der zwischen ihm und dem Rate wegen der nachgelassenen Güter seiner Eltern entstandenen Gegensatz durch Vermittlung der Ratsfreunde der Stadt Herford 32 Mark Bielefelder Währung gezahlt haben, wofür er seinerseits auf alle Ansprüche gegen den Rat verzichtet habe. Doch sei ihm die Berechtigung zuerkannt worden, jedwedes Gut seiner Eltern, das er im Besitz von Bielefelder Bürgern ermitteln würde, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten vor dem Rat oder dem Gericht der Stadt Bielefeld einzufordern. Ebenso sollten ihm entsprechende Pfandgüter bis zum nächsten Michaelistage zwecks Einlösung zur Verfügung gestellt werden. Versäume er diesen Termin, so sei sein Anspruch verfallen.