König Ludwig der Bayer bestätigt auf Bitten Abt Balduins dem Kloster St. Emmeram die inserierten Urkunden Kaiser Friedrichs I. vom 23. September 1153 [siehe Nr. 36, mit Insert der [verfälschten] Urkunde Papst Lucius II. vom 20. März 1144] und Bischof Konrads III. von Regensburg vom 28. Mai 1193 [siehe Nr. 43] sowie alle von Kaisern und römischen Königen gewährten Privilegien und verleiht ihm das Recht, daß ein Abt während der Reichsvakanz auch ohne die Regalien erlangt zu haben, die Vasallen des Klosters belehnen kann. S=A

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...