Der Edelknecht Johann Schelris (Schelry/e/zse) von Wasserlos (Wazzerloz) und seine Ehefrau Agnes bekennen: Sie haben mit Erlaubnis des Propstes des Stifts Aschaffenburg Nikolaus vom Stein (von dem Steyne) ihren Anteil an den Zehnten in Dorf und Gemarkung Altenmittlau (Alden Myttela) und Somborn (Sunneburnen) an den Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg verkauft. Als Ersatz dafür haben sie dem Stiftspropst eine Gült von 6 Malter Roggen (korngeldes) Aschaffenburger Maß auf ihren Eigengütern angewiesen, nämlich auf 8 Morgen Wiese an einem Stück in Kälberau (Kelberauwe), anstoßend an Besitz des Konrad von Uissigheim (Vszinckeym), und auf 3 Morgen Wiese in Michelbach (Mychelnbach), anstoßend an denselben Konrad. Auf diese Gült haben sie vor dem Zentgrafen und den Schöffen zu Wasserlos Verzicht geleistet und von ihnen Heinrich Schoffrude, den Knecht des Stiftspropstes, in ihren Besitz setzen lassen. Danach hat der Stiftspropst diese Gült dem Johann Schelris als Lehen überlassen. Dies geschah in Wasserlos vor der Kapelle im Beisein des Zentgrafen Bechtold Keppeler und der Schöffen Friedrich Weineigen (Wynegin), Konrad Helferich von Michelbach, Eberhard Schurmanne und Helbold von Wasserlos sowie der Zeugen Herbord von Sterzelheim (Sterczelnheym), Kantor (senger) des Stifts Aschaffenburg, Hermann von der Ecken, Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, Godebold von Gemünden (Gemunden) an der Wohra (Wara), Schulmeister (kindemeyster) zu Aschaffenburg, und Johann (Hennichin) von Hemsbach (Hemmyngispecher). Außerdem bekennt Johannes Schelris, daß er namens des Propstes Anspruch auf eine Gült von 5,5 Malter Roggen Aschaffenburger Maß von allen Propsteilehen in dem Dorf Sailauf (Sylaff) hat. Sollte ihm oder seinen Lehenserben diese Gült nicht fristgerecht entrichtet werden, dann können er oder seine Lehenserben das gesamte Dorf solange deswegen pfänden, bis ihnen die Gült in voller Höhe entrichtet wurde. Bei dieser Weisung waren anwesend: Johann Schelris, sein Diener Friedrich von Wasserlos, der Stiftsvikar Hartmann von Bergen als Abgesandter des Stifts, der Amtmann zu Sailauf Erenbolt, der diese Gült Johann Schelris übergeben hat, und viele andere.