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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Deposita
1570-1918
Überlieferungsgeschichte
Die im vorliegenden Bestand vereinigte Rechnungsüberlieferung bildet einen Teil des 1993 im Rahmen eines Depositums im Staatsarchiv Ludwigsburg hinterlegten Archivs der Grafen Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt. Die sich auf den Zeitraum von 1602 bis 1916 erstreckenden Rechnungen betreffen neben der Herrschaft Hohenstadt, die den Schwerpunkt bildet, auch weitere Besitzungen, die die freiherrliche, seit 1790 reichsgräfliche Familie Adelmann im Laufe der Jahrhunderte innehatte. Zu nennen sind hier vor allem Schechingen, Neubronn, Leinweiler, Börrat, Reichertshofen und Adelmannsfelden.
Vorbemerkung: Die im vorliegenden Bestand vereinigte Rechnungsüberlieferung bildet einen Teil des im Jahre 1993 im Rahmen eines Depositums im Staatsarchiv Ludwigsburg hinterlegten Archivs der Grafen Adelmann von Adelmannsfelden zu Hohenstadt. Die sich auf den Zeitraum von 1602 bis 1916 beziehenden Rechnungen betreffen neben Hohenstadt auch weitere Besitzungen, die die freiherrliche, seit 1790 reichsgräfliche Familie Adelmann im Laufe der Jahrhunderte innehatte. Zu nennen sind hier vor allem Schechingen, Neubronn, Leinweiler, Börrat, Reichertshofen und Adelmannsfelden. Hauptsitz der Famlie war in dem hier berührten Zeitraum Hohenstadt, das erstmals 1407 durch Kauf in Besitz der Adelmänner kam. Nachdem das Oettingensche Lehen im Erbgang an die Schenken von Schenkenstein gelangt war, kaufte Hieronymus Adelmann die Herrschaft Hohenstadt 1530 zurück. Im Jahr 1806 kam sie an Württemberg. Im Besitz von Neubronn, das 1638 durch Heirat an die Woellwarth fiel, war die Familie Adelmann seit 1385. Der vorliegende Bestand an Rechnungen adelmannscher Provenienz setzt 1602/03 mit einem Stück ein, das sich auf die Verwaltung von Neubronn und Schechingen bezieht. 1435 kaufte Wilhelm III. Adelmann die Hälfte der Burg Schechingen, von der er 1445 noch die andere Hälfte erwerben konnte. Leinweiler war seit 1467 im Besitz der Familie. Während Reichertshofen 1407 als Zubehör von Hohenstadt an die Adelmann kam, erlangten sie Börrat erst 1546 und trugen es 1662 Ellwangen zu Lehen auf. Auch der Kocherhof war 1407 Zubehör von Hohenstadt gewesen, während der Kirnhardshof 1645 an die Adelmänner kam und nach 1889 abging. In dem vermutlich namengebenden Ort Adelmannsfelden ist die Familie Adelmann seit der Mitte des 14. Jahrhunderts nicht mehr nachzuweisen. Erst 1767 kaufte Joseph Anselm I. Adelmann von Adelmannsfelden den von Harlingschen Anteil an Adelmannsfelden (1/6) zurück, mußte ihn aber bereits 1792 wieder aufgeben. Auf diesen Zeitraum beziehen sich die hier überlieferten Rechnungen des Vogtamts Adelmannsfelden. Am 28. September 1882 erwarb Graf Alfred Adelmann den alten Stammsitz, der sich bis heute im Besitz der Familie befindet, wieder von Württemberg. Der Schwerpunkt der Rechnungsüberlieferung liegt auf der Verwaltung der Herrschaft Hohenstadt. Ab 1660 wurden jährlich geführte Hauptrechnungen überliefert, die bis 1673/74 zusammen mit den Rechnungen für Schechingen und Leinweiler bzw. Schechingen, Leinweiler, Börrat und Reichertshofen geführt wurden. Ab 1686/87 ist mit einer Unterbrechung von 21 Jahren eine vollständige Serie von Hohenstadter Amtsrechnungen bis zum Jahre 1915/16 vorhanden. Zwischen 1786/87 und 1805/06 ist keine Amtsrechnung erstellt worden. Ab 1862/63 wurde neben dem Hauptbuch ein Kassentagebuch geführt. Die Verwaltung wurde in dieser Zeit von den beiden Grafen Sigmund und Honor Adelmann geleitet, wobei der letztere das Kassenwesen besorgte. Im 18. Jahrhundert wurden die Beilagen zu den Amtsrechnungen zum Teil jahrweise zusammengebunden (Bü 241-261). Weitere Beilagen zu den Hohenstadter Amtsrechnungen sind in den am Schluß des Bestandes aufgeführten Bü 902 - 965 zu vermuten. Sie konnten nach Abschluß der Verzeichnungsarbeit im Aktenbestand des Adelsarchivs (PL 12 II)ermittelt werden. Dort fanden sich 15 Pakete, in denen Beilagen zu den unterschiedlichsten Rechnungen adelmannscher Provenienz nach Jahrzehnten zusammengelegt worden waren. Da es ohne unvertretbaren Zeitaufwand nicht möglich war, die einzelnen, nur zum Teil durchnumerierten Beilagenzettel den jeweiligen Rechnungen, wie Amts-, Heiligen- oder etwa Brauereirechnungen zuzuordnen, wurde einer jahrweisen Ordnung der Belege der Vorrang gegeben. Die Büschel wurden an das Ende des Bestandes gestellt, weil sie Beilagen zu allen vorher genannten Rechnungen enthalten können. Unter den Partikularrechnungen seien besonders die Hausbücher hervorgehoben, die von 1643/44 bis 1655/58 fast lückenlos vorliegen. Untertanen- und Hausgenossenrechnungen setzen 1645/46 als s elbständige Serie ein, sind jedoch teilweise auch in den Hausbüchern mitenthalten (vgl. Bü 290, 298 und 300). Die Untertanenrechnungen schließen ihrerseits zum Teil Ehehaltenregister, Gemeinde- und Heiligenrechnungen mit ein. Bis 1713/14 wurde für alle adelmannschen Untertanen bzw. für die Untertanen von Hohenstadt und Schechingen eine gemeinsame Rechnung angelegt, während von 1714/1715 - 1718/19 jeweils ein gesonderter Band für Hohenstadt und für Schechingen vorliegt. Die Ordnung der Steuer- und Gemeinderechnungen stellte aufgrund ihrer Kompositionsform ein besonderes Problem dar. Während einerseits die Steuerrechnungen verschiedener Orte wie Hohenstadt und Schechingen bzw. Hohenstadt, Schechingen und Leinweiler jahrweise zusammengebunden waren, lagen für andere Jahrgänge Zusammenfügungen von Steuer- und Gemeinderechnungen eines einzelnen Ortes vor. Daneben wurden mehrere Jahrgänge der Gemeinderechnungen, die jeweils nur einen Ort betreffen, separat zusammengebunden. Mehrere Einzelrechnungen sind doppelt überliefert. Für mehr als 100 Jahre, von den 1690er bis in die 1790er Jahre liegen Serien von Steuer- und Gemeinderechnungen vor. Daneben treten sie auch, was besonders für frühere Jahrgänge gilt, als Beilagen zu Amts- und Untertanenrechnungen auf, wie bereits erwähnt wurde (vgl. etwa Bü 54-60 und 310-315). Bei der Ordnung des Bestandes mußten diese vorgegebenen Einheiten berücksichtigt werden. Ähnlich kompliziert stellt sich die Überlieferung im Bereich der Heiligenrechnungen dar. Heiligenrechnungen liegen aus den Orten Hohenstadt, Schechingen und Leinweiler seit dem Ende des 17. Jahrhunderts bzw. seit Anfang des 18. Jahrhunderts als Serien vor. Sie beziehen sich auf drei Kirchen bzw. Kapellen in Hohenstadt (Unsere Liebe Frau, St. Josephs- und Schutzengel-Kapelle) sowie auf den St. Sebastiansaltar mit Heilig-Kreuz-Kapelle zu Schechingen und den St. Laurentiusaltar zu Leinweiler. Ihre Ordnung bestimmt sich im vorliegenden Findbuch nach den einzelnen Kompositionsformen. Während vielfach Heiligenrechnungen als Einzelhefte überliefert sind, wurden andere Heiligenrechnungen, die sich auf verschiedene Altäre eines Ortes oder sogar auf mehrere der genannten Orte beziehen, jahrweise zusammengebunden. Parallel dazu liegen Zusammenführungen von mehreren Jahrgängen einer Rechnungsserie vor. Nicht in jedem Fall jedoch weist das Titelblatt der Rechnungen aus, daß verschiedene Einheiten in einem Band enthalten sind. Zahlreiche Rechnungen wurden zudem doppelt oder dreifach überliefert. In der Regel sind die als Einzelhefte vorliegenden Rechnungen nicht revidiert, Doubletten selten paginiert. Dennoch kann nicht behauptet werden, daß nur revidierte Stucke zusammengebunden wurden, was offenbar eine leichtere Handhabung ermöglichte. Auch liegt keine Systematik hinsichtlich der Zusammenfügung von Rechnungen mit Beilagen vor. Beilagen zu den Heiligenrechnungen finden sich auch in den schon erwähnten gemischten Beilagenbüscheln 902-965 am Ende des Bestandes. Bei der Erstellung des Findbuchs mußten hier wie bei den Steuer- und Gemeinderechnungen die verschiedenen Formen der Zusammenführung - also die Überlieferung als Einzelheft, Bezug auf zwei und mehrere Altäre - ohne Rücksicht auf die Chronologie hintereinander aufgeführt werden. Um einen Überblick darüber zu verschaffen, aus welchen Jahrgängen nun Heiligenrechnungen der einzelnen Kirchen und Steuer- oder Gemeinderechnungen der jeweiligen Ortschaften vorliegen, wurde eine chronologische Aufstellung der Rechnungsserien erstellt, die als Anhang auf die Titelaufnahmen folgt (s. S. 218ff.). Im Bestand belassen wurden einige Rechnungen der Administrationsherrschaft Ellwangen aus der Mitte des 18. Jahrhunderts und der Reichsritterschaft zu Schwaben des Viertels am Kocher, die einen direkten Bezug zur Adelmannschen Herrschaft haben. Zusammen mit den reichsritterschaftlichen Jahresrechnungen gelangten offenbar auch zwei Rechnungen der Freiherren von Sirgenstein in das Adelmannsche Archiv zu Hohenstadt/ von denen diejenige von 1776/77 (Bd. 899) von Joseph Anselm Adelmann in seiner Funktion als Ritterrat und Subdelegatus revidiert wurde. (Vgl. zur Sirgensteinschen Lehensangelegenheit im Bestand der Pergamenturkunden des Hohenstadter Archivs PL 12 I die Urkunde von 1785 Aug. 30.) Das älteste im Bestand belassene Stück, das Abrechnungsbuch des Ferdinand Schauber zu Mühlbach (1591-1601) gelangte offenbar durch die Heirat Wilhelm Christoph Adelmanns von Adelmannsfelden im Jahr 1629 mit Elisabeth, der Tochter des Ferdinand Schauber zu Mühlbach in das Adelmannsche Archiv (vgl. Bd. 901). Ähnliches ist auch von der Jahresrechnung der Herren von Rechberg für Waldstetten (Bd. 900) zu erwarten, da der genannte Wilhelm Christoph sich 1636 in zweiter Ehe mit Maria Magdalena Frei in von Rechberg von Hohenrechberg vermählte. Bei der Ordnung des Schriftguts zeigte sich, daß etwa 4 lfd. Regalmeter so stark von Schimmel befallen waren, daß sie einer Begasung mit Ethylenoxid unterzogen werden mußten. Die besonders stark geschädigten Teile des Bestands müssen, solange keine weitergehenden konservatorischen Maßnahmen durchgeführt werden, für die Benutzung gesperrt bleiben. Der Bestand PL 12 III umfaßt 965 Akteneinheiten im Umfang von ca. 20 lfd. Regalmetern. Die Titel auf nahmen wurden 1993 durch den Zeitangestellten Dr. Harald Isermeyer und den Werkstudenten Jörg Seiler erstellt. Die Reinschrift fertigte Hildegard Aufderklamm. Endredaktion und Formulierung des Vorwortes übernahm die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im Oktober 1996 Dr. Maria Magdalena Rückert
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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