Kläger: Johann Täntzer, Holzhändler in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Heinrich Meyer, Holzhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis (secundae); Anschuldigung des Meineides und Vollstreckung einer Schuldforderung trotz Rechtshängigkeit der Sache am Reichskammergericht in dem Streit um ein Geschäft mit einer Partie Eichen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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