Martin Wanner und Hans Eberwein, beide seßhaft zu Weil im Schönbuch, in Tübingen gef., weil sie trotz der Landesordnung schädliche Spiele mit 'Bocken und Dreinschlagen' ausübten, über die gebotene Zeit hinaus im Wirtshaus saßen und durch ihr Spiel ihre Familien schädigten, jedoch nach einigen Tagen mit der Auflage freigel., sich außer an den Spielen, bei denen nur um Heller oder Pfennig gespielt wird, ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr zu beteiligen, geloben eidlich, diese Verschreibung zu befolgen, und schwören U.