Franz Wyrich, Schultheiß, Hilger Resseler, Vrin Vischer, Hein Meisen, Meis Kogel, Andries Conen und Wilhelm Krop, Schöffen von Herrlichkeit und Dingstuhl Eilendorf, bekunden, daß vor ihnen Lambrecht Bellier und seine Ehefrau Gertrud Thelen einen Pachtbrief vorgelegt haben, in dem der Mitschöffe Frantz Kamp und Giertruidt Grandt genanntem Bellier mit Einwilligung des Johan von Hammerstein, Abtes von Kornelimünster, das Mühlchen im Scheidtbruech zu Eilendorf verpachten. Der Inhalt des Pachtbriefs wird wie folgt näher wiedergegeben: Lambrecht Bellier hat von dem Schöffen Franz Kamp von Eilendorf und Giertrud, seiner zweiten Ehefrau, die Mühle under Nieren in dem Scheidtbendt für 4 Jahre gegen eine einmalige vorgestreckte Summe von 300 Talern gepachtet. Dieser Pachthrief ist von dem Schultheiß Frantz Wyrich, Heinrich Meisen und Andreis Conen, Schöffen zu Eilendorf eigenhändig unter- schrieben und im Eilendorfer Grundbuch eingetragen worden, 1588 Oktober 22. Danach hat genannter Bellier die Belastung der Mühle durch Kerst ahn dem Zoum, Bürgers zu Aachen, mit einer Zahlung von 100 Talern an diesen abgelöst. Ferner hat an Pension, Reparatur usw. Bellier 50 Taler zusätzlich für die Mühle ausgelegt. Bellier läßt erklären, daß er die Mühle für sein Eigen ansehe, wenn ihm nicht genannte Eheleute Kamp die angeführten Summen, die er für sie vorgestreckt bzw. ausgelegt habe, ersetzen. Bei Siegelkarenz der Schöffen von Eilendorf bitten sie Johan von Hamerstein um Besiegelung. Der Abt belehnt dementsprechend die Eheleute Bellier mit dem Wasserfluß an der Mühle gegen einen Rekognitionszins. Siegelankündigung. Geben zu Kornelimünster anno 1592 am 16. januarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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