Philipp, Graf zu Eberstein, der sich durch die Vermittlung des Grafen Philipp zu Hanau und Ottos, Grafen zu Eberstein, mit Catharina von Stolberg und Königstein, Gräfin und Witwe zu Wertheim, verlobt und in der Heiratsverschreibung vom "andern Jahr" versprochen hat, seiner Gemahlin für 2800 Fl. Heiratsgut und Widerlage das Amt Gochsheim (Gechtzheim) zu verschreiben so daß sie für den Fall daß er vor ihr sterbe, davon jährlich 1400 fl. Zins, die Fronden, Dienste etc. erhalte, verschreibt ihr dieses Amt, Schloß und Stadt. Heiratet Catharina nach seinem Tode wieder, so soll es nach ihrem Heiratsbrief gehalten werden. Mit den Schulden, die auf dem Amt ruhen, soll sie nichts zu tun haben.