Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Hermann Borchart und seine Ehefrau Mechtelt bekannt haben, dass sie für eine ihnen bezahlte und genügende Geldsumme an Alit Kystemekers eine Erbjahrrente von einem oberländischen Rheinischen Gulden aus ihren 3 Kammern mit Fuhrweg und Scheuer dahinter binnen Xanten in der Marktstraße zwischen dem Haus Hermanns und dem Fuhrweg und dem Haus des Gerit Ladder gen. Qwaeck sowie aus ihrem Baumgarten vor dem Klever Tor zwischen den Baumgärten der Mechtelt vander Horst und des Steven von Berchem verkauft haben. Die Rente ist in Xanten auf Johannistag [24. Juni] oder binnen 14 Tagen danach unter Bedingungen zu bezahlen, wie man in Xanten Erbrenten zu bezahlen pflegt. Die Eheleute haben auf die Rente mit Hand, Mund und Halm wie nach Landrecht üblich zugunsten Alits und ihrer Erben verzichtet, die darüber frei verfügen können. Sie haben diesen rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist, und auf deren Verlangen weitere rechtliche Sicherheiten zu bieten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1498 crastino Iohannis babtiste nativitatis.