Konrad (Conradt), Abt der freien Reichsstifte Werden und Helmstedt, belehnt Johann Kolleppell (Koeleppell) im Namen des Konvents (Convents und Susternhauses) von Marienborn mit dem Kotten (Guede oder Kotten), genannt die Mersche im Kirchspiel Lütgendortmund, zu Dienstmannrecht. Für dieses Lehen hat Johann bereits gehuldigt und die Einhaltung seiner Dienstpflichten gelobt. Zeugen: der Richter Alexander Duden, der Schöffe Johan Koils und der Sekretär Hermann Duden als Inhaber von Dienstmannslehen. Der Abt kündigt das große Abteisiegel an und unterschreibt die Urkunde. In den jaire unsers Heren dausendt sechshondert und vier, ahm einundzwentzigsten dero monatz Junij.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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