Todesschüsse in Baden-Württemberg - Sind fehlende Waffenkontrollen schuld?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 R140169/106
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/025 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2014 >> Juli
24. Juli 2014
Bei einem Amoklauf in Dossenheim tötet ein Sportschütze zwei Menschen. Im Kreis Rottweil erschießt ein Familienvater im Streit seinen Nachbarn. Doppelmord aus Eifersucht in Eberbach. Vor allem, wenn es Tote gibt, wird wieder über Schusswaffen in Privatbesitz diskutiert. Dabei sollten gerade diese Waffen nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen vor gut fünf Jahren regelmäßig kontrolliert werden. Doch vielen Städten und Kreisen fehlt dafür das Personal. Oder die Kontrolle läuft nur als "Nebenjob". Sind fehlende Kontrollen schuld an Gewaltverbrechen? Dieser Frage ist die SWR-Sendung "betrifft" am Beispiel des Rhein-Neckar-Kreises nachgegangen. Dort, aber auch in anderen Regionen, bleiben die meisten Waffenbesitzer unbehelligt. Manche Kommune hat nach den Zahlen des Innenministeriums zwischen 2009 und 2013 nicht einmal fünf Prozent ihrer Waffenbesitzer zuhause unangemeldet kontrolliert.
0'04
Audio-Visuelle Medien
Paschotta, Gerhard; Landratsamt Konstanz
Rau, Reinhold; Landratsamt Calw
Waffen
Waffenkäufe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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