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Lüneburgischer Tabakhandel über die Zollstätte in
Langwedel
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Enthält: Bericht des Etatsrats Christoph Heinrich von Weissenfels in Bremen vom Oktober 1704, mit beigefügtem Schreiben an den Zollverwalter Casper Richter in Langwedel vom September 1704 wegen Pachtung des lüneburgischen Tabakhandels durch Bremer Kaufleute und Anhaltens nicht gekennzeichneten Tabaks bei der Zollstätte in Langwedel; nachfolgender Bericht des Oberinspektors Andreas Scharnhorst; Vorschrift der lüneburgischen Geheimen Räte in Celle vom Februar 1705 wegen des von Bremen durch Langwedel ins Lüneburgische passierenden Tabaks, mit beigefügtem Gesuch der Celler Tabakfaktoren Christian Lohse und Johann Hoffmann vom Januar 1705; Regierungsprotokoll und Schreiben an die Regierung in Celle vom Februar 1705 wegen Verzeichnung des Bremer Tabaks bei der Zollstätte; Schreiben des lüneburgischen Ministers in Bremen, Johann Heinrich Mojer, an den Kanzler Bartold Clement von der Kuhla vom April 1705 wegen Erteilung einer entsprechenden Verordnung an den Zollverwalter in Langwedel