Philipp, Abt des Stifts Corvey, belehnt den Samtrichter Friederich Ferdinand Saurwald als Bevollmächtigten des Hanss Georg von Druchtleben, Erbherrn zum Heinholte und Borgentreich, herzoglich braunschweig-lüneburgischen Majors, zu Mitbehuf seines Bruders, des königlich großbirtannischen Gesamtmajors Wilhelm Ludewig von Druchtleben, und der Söhne des ersteren, Wilhelm Ludowieg Theodor und Philip Theodor von Druchtleben, mit: - einem freien Hof und Haus zu Höxter auf der Grove [Grube], wo Diederich von Brockhaussen zu wohnen pflegte, - einer Hufe Land vor Boffzen, - und den früher im Besitz der von Oldenberge befindlichen Gütern, nämlich dem Brinckhof zu Albaxen, - drei Hufen Land zu Sülbeck (Sulbecke), - zwei Hufen Land zu Holzminden (Holtzminden) und zwei Morgen daselbst, dem "Knedenhof" [?], dem "Boleckenhof", - zwei Hufen zu dem "Oldendorfe" - und zwei Hufen vor Nieheim und "Wulmarssen" vor Holthaussen [Holzhausen].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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