Heinrich, Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen, beurkundet, dass er Katharina Hund zu Horgenzell, eheliche Tochter des Hans Hund und der bereits verstorbenen Barbara Gropper, die bisher seinem Gotteshaus "von vnsers kelnhofs Hirschlacht wegen als grundherrn mit leybeigenschaft zugehörig vnd verpunden gewesen" ist, auf Bitten und um der langjährigen Verdienste ihres Vaters willen, auch mit Vorwissen und Zustimmung des Johann Leuwiholdt, Erzherzog Ferdinands [II.] von Österreich Oberverwalter der Herrschaften Tettnang und Argen, und gegen Erlegung einer Gebühr von 10 fl rh in bar aus seiner und seines Konvents Leibherrschaft entlassen hat. Der Aussteller erlaubt genannter Katharina, dass sie künftig bei anderen Herren, Städten, Ländern oder Obrigkeiten, wo es ihr am nützlichsten ist, Schutz und Schirm annimmt, unbehindert durch ihn selbst, der auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachfolger sowie des gedachten Leuwiholdt als ihres Kastvogts zu Hirschlatt auf ihr bisheriges Eigentum an der Hund ausdrücklich verzichtet und sich aller daraus ableitbaren Ansprüche und Forderungen gegen dieselbe und ihre Erben für die Zukunft begibt. Abschließend bekräftigt Leuwiholdt, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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