Heinrich, Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen, beurkundet, dass er Katharina Hund zu Horgenzell, eheliche Tochter des Hans Hund und der bereits verstorbenen Barbara Gropper, die bisher seinem Gotteshaus "von vnsers kelnhofs Hirschlacht wegen als grundherrn mit leybeigenschaft zugehörig vnd verpunden gewesen" ist, auf Bitten und um der langjährigen Verdienste ihres Vaters willen, auch mit Vorwissen und Zustimmung des Johann Leuwiholdt, Erzherzog Ferdinands [II.] von Österreich Oberverwalter der Herrschaften Tettnang und Argen, und gegen Erlegung einer Gebühr von 10 fl rh in bar aus seiner und seines Konvents Leibherrschaft entlassen hat. Der Aussteller erlaubt genannter Katharina, dass sie künftig bei anderen Herren, Städten, Ländern oder Obrigkeiten, wo es ihr am nützlichsten ist, Schutz und Schirm annimmt, unbehindert durch ihn selbst, der auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachfolger sowie des gedachten Leuwiholdt als ihres Kastvogts zu Hirschlatt auf ihr bisheriges Eigentum an der Hund ausdrücklich verzichtet und sich aller daraus ableitbaren Ansprüche und Forderungen gegen dieselbe und ihre Erben für die Zukunft begibt. Abschließend bekräftigt Leuwiholdt, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist.
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Heinrich, Abt des Augustinerchorherrenstifts Kreuzlingen, beurkundet, dass er Katharina Hund zu Horgenzell, eheliche Tochter des Hans Hund und der bereits verstorbenen Barbara Gropper, die bisher seinem Gotteshaus "von vnsers kelnhofs Hirschlacht wegen als grundherrn mit leybeigenschaft zugehörig vnd verpunden gewesen" ist, auf Bitten und um der langjährigen Verdienste ihres Vaters willen, auch mit Vorwissen und Zustimmung des Johann Leuwiholdt, Erzherzog Ferdinands [II.] von Österreich Oberverwalter der Herrschaften Tettnang und Argen, und gegen Erlegung einer Gebühr von 10 fl rh in bar aus seiner und seines Konvents Leibherrschaft entlassen hat. Der Aussteller erlaubt genannter Katharina, dass sie künftig bei anderen Herren, Städten, Ländern oder Obrigkeiten, wo es ihr am nützlichsten ist, Schutz und Schirm annimmt, unbehindert durch ihn selbst, der auch namens seines Konvents und ihrer aller Nachfolger sowie des gedachten Leuwiholdt als ihres Kastvogts zu Hirschlatt auf ihr bisheriges Eigentum an der Hund ausdrücklich verzichtet und sich aller daraus ableitbaren Ansprüche und Forderungen gegen dieselbe und ihre Erben für die Zukunft begibt. Abschließend bekräftigt Leuwiholdt, dass vorstehendes Geschäft mit seinem Wissen und Einverständnis geschehen ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3119
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1576 Juli 11
20 x 38,8 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig und zerknittert
Aussteller: Chorherrenstift Kreuzlingen
Empfänger: Katharina Hund
Siegler: Abt Heinrich zu Kreuzlingen; Johann Leuwiholdt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Aussteller: Chorherrenstift Kreuzlingen
Empfänger: Katharina Hund
Siegler: Abt Heinrich zu Kreuzlingen; Johann Leuwiholdt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Gropper, Barbara
Hund, Hans
Hund, Katharina
Kreuzlingen, Heinrich; Abt
Leuwiholdt, Johann
Argen, Herrschaft
Hirschlatt : Ettenkirch, Friedrichshafen FN; Kellhof
Horgenzell RV
Kreuzlingen, Kt. Thurgau [CH]; Chorherrenstift
Tettnang FN; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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- 1550-1599 (Gliederung)