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Rekognoszierungen 1845 "Südgrenze von Bayern"
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Generalstab >> Generalstab >> Rekognoszierung >> Rekognoszierungen bis 1871
1844
enthält u.a.: Der Inn von Marktl bis Kufstein
1.) Allgemeine Übersicht, Geschichtliche Ereignisse
Darin:
1 Wege- und Flußkarte 1:400 000 von München bis Passau
2.) Die Flüsse; der Inn, die Salzach, die Alz, die Saalach, die Traun, die Achen, die Sur, die Seen, Moose und Wälder (Im Text 2 Skizzen für Holz- oder Getreideschiffe auf dem Inn)
3.) Straße und Wege (mit vielen farbigen Skizzen im Text)
4.) Militärische Beurteilung von Rosenheim, Burghausen, Wasserburg, Tittmoning, Krayburg, Laufen und Mühldorf. Innübergang der Franzosen 1800, Verteidigung des Innes, der Alz und der Salzach
Darin:
1 farbiger Plan von Rosenheim und Umgebung,
1 farbiger Plan von Wasserburg und Umgebung
1 farbiger Plan von Krayburg und Umgebung
1 farbiger Plan von Mühldorf und Umgebung
1 farbiger Plan von Neubeuren und Umgebung
(4 Hefte mit 113 durchgezählten Seiten)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.