Äbtissin Agnes und der Konvent von Oberstenfeld verkaufen an ihre Chorfrau Agnes von Haiterbach 3 Malter Roggen und 5 Malter Dinkel Herrengült aus ihrer Mühle zu Kratzheim um 15 lb h, die sie erhalten haben. Für den Fall, daß die Mühle abbrennt oder sonst beeinträchtigt wird, daß sie diese Gült nicht mehr abwerfen würde, soll sie diese Korngült in Oberstenfeld aus dem Bau (bu) des Klosters erhalten. Für den Fall, daß eine der Schwestern der Agnes im Kloster versorgt werden würde, soll die Gült nach dem Tod der Agnes lebenslänglich an diese gehen. Wird diese Schwester aber nicht vom Kloster versorgt, soll die Gült nach dem Tod der Agnes an die Chorfrauen gehen zu einem Seelgerät. Agnes von Haiterbach hat ihnen zugestanden, daß sie diese Gült an Georgii, vierzehn Tage vorher oder nachher, um denselben Preis zurückkaufen können. Zu Bürgen setzen sie Benz den Schultheißen und Heinrich Furr mit der Verpflichtung zum Einlager in Oberstenfeld in ein offenes Wirtshaus.