Bereitung der Herrschaft Ehingen. Mutung derselben durch ihre Besitzerin, die Stadt Ehingen. Mutung verschiedener Einzellehen durch einige Bürger. Verantwortung der Stadt Ehingen gegen den vom vorderösterreichischen Fiskalamt erhobenen Vorwurf der nicht ordnungs- bzw. termingemäß durchgeführten Lehensrequisition und nicht bezahlten Quart

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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