Adam von Ow zu Hirrlingen und Sterneck hat vom Herzogtum Württemberg die bei Bietenhausen gelegene Mühle zu Lehen. Von der daselbst vorbeilaufenden Starzel, die er vom Haus Österreich zu Lehen trägt, will der das Wasser der Mühle zuleiten, wozu er auch die Allmende, Straßen und Wege durchgraben muß. Obrigkeiten und Gemeinde Bietenhausen wollen dies nur gegen einen Revers gestatten, daß dies der Gemeinde zu keinem Nachteil gereicht und der Aussteller sich bereit erklärt, für allen Schaden aufzukommen, der durch die Wasserleite - besonders durch über Nacht fallende Regengüsse - den Untertanen an ihren Gütern, Straßen, Wegen, Stegen, der Allmende und allem anderen Zubehör entsteht. Der Aussteller stellt diesen Revers bei Verpfändung seines Hab und Gutes aus. Die Gemeinde Bietenhausen behält sich vor, die Wasserleite wieder zu beseitigen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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