Gerhard von Talheim, Vogt zu Lauffen, verleiht in dem Streit zwischen der Gemeinde Böckingen (Beckingen) einerseits und Vischerhans von Horkheim (Horcken) und Hanns Listmann, genannt Hubschhans, anderseits wegen eines Wörts und Weidachs auf dem Neckar, nachdem das Streitobjekt in 2. Instanz den Böckingern zugesprochen worden ist, die zweite Partie aber appelliert hat, auf besonderen Befehl des Grafen Eberhard von Württemberg (Wirttemberg) des älteren die Parteien dahin, dass Vischerhans und Genosse von ihrer Appellation abstehen, von den Böckingern 80 fl rhein. erhalten und dafür diesen den Wört überlassen.