Johann Christoph, Raymund, Joseph Anton und Marx Philipp Krafft, Agnaten der allgemeinen Krafft'schen Stiftung, beschließen ein von der Stiftung finanziertes Studienstipendium für junge männliche und wappenfähige Familienangehörige, die in der Fremde an Universitäten oder vornehmen Höfen eine Ausbildung erhalten bzw. adelige "Exercitien" durchführen. Die Stiftungsabsicht wird auch auf eine Bestimmung aus dem Testament Dr. Ulrich Kraffts von 1516 zurückgeführt. Das Stipendium, über das der jeweils älteste Stiftungsverwalter entscheidet, soll 50 fl. pro Quartal betragen und ab Invocavit 1713 gegen Quittungen von der Stiftungskasse ausgezahlt werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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