Es liegen lediglich die Acta priora vor. Es handelt sich um einen Erbstreit. Heinrich und Elisabeth von Elverfeldt stammen aus der Ehe der Catharina mit Johann von Elverfeldt, Kölner Weinhändler, der seinen Kindern aus dem auf rund 10000 Goldgulden bezifferten Mobiliarvermögen insgesamt 1800 Goldgulden ausgesetzt hatte, die die Mutter, solange sie Witwe bliebe, nutzen, danach aber als sichere Rente für die Kinder anlegen sollte. Nach der Klage der Kinder war dies bei Catharinas zweiter Eheschließung mit Thonis Worm ebensowenig geschehen wie den Kindern ein Vormund gesetzt oder ein Inventar errichtet worden war. Aus dieser 2. Ehe gingen 2 Töchter, Anna und Catharina, hervor. Thonis hatte aus 1. Ehe einen Sohn Johann, Vater von Heinrich Worms. Die Geschwister Elverfeldt hatten dargelegt, auf Grund der Verwaltung des aus der 1. Ehe der Mutter stammenden Vermögens durch den Stiefvater, über die er nie ordnungsgemäß Rechnung gelegt habe, und der Nachlässigkeit der Mutter in der Berücksichtigung der Ansprüche ihrer Kinder aus 1. Ehe bei der 2. Eheschließung stehe das gesamte in dieser Ehe erworbene Vermögen als Sicherheit zur Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Testament des Vaters. Sie warfen Storm ferner vor, obwohl sie zu ihren intestat verstorbenen Halbschwestern Anna und Catharina näher verwandt gewesen seien als dessen Pflegekind, habe er dennoch deren Nachlaß für sein Pflegekind an sich genommen. Das Urteil der Vorinstanz vom 28. April 1579 ordnete die verzinste Erstattung der 1800 Goldgulden sowie Herausgabe des Erbes der Halbschwestern mit einigen Abzügen an, lehnte weitergehende Forderungen aber ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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