Urfehde des Johann v. Wyckede, der gelobt, daß er nie mehr zuwiderhanden will seinem Herrn von Köln, dessen Lande, Leuten und Untersassen, auch nicht denen von Rüthen, v. dem Berge, Medebach etc., sondern daß er, was er mit ihnen abzumachen und von ihnen zu fordern hat, auf gerichtlichem Wege austragen will.