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Johann (Hans) von der Tann [und seine Ehefrau Elisabeth (Else)]
bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Abt Reinhard
[von Weil...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1451-1460
1458 August 24
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist nach Cristi unsers lieben Herrn geburt in iare und tage als obengeschriben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann (Hans) von der Tann [und seine Ehefrau Elisabeth (Else)] bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Abt Reinhard [von Weilnau], Dekan Johann und dem Konvent von Fulda über die Hälfte von Burg, Amt und Gericht Fürsteneck erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1458 August 24: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fulda Johann (Hans) von der Tann und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) die halbe Burg Fürsteneck mit dem halben Teil des Amts und Gerichts Fürsteneck für 900 rheinische Gulden Frankfurter Währung auf Wiederkauf verkauft hat. Ausgenommen werden alle Kirchenpatronate, Mannschaft, Mannlehen, Burglehen und Viehbede, sowie die nicht dem Abt, sondern dem Konvent, den Pröpsten, dem Amt, den Klöstern und Geistlichen gehörenden Güter und Zinsen. Mit der Kaufsumme konnte der Abt die Güter von Stam von Schlitz (Slitts) lösen. Im Wiederkaufsfall soll das Geld von den Käufern wieder im Gericht Fürsteneck angelegt werden. Im Wiederlösungsfall ist dies ein Vierteljahr vor dem Fest Kathedra Petri [Februar 22] anzukündigen. Der Wiederverkauf findet in Geisa oder auf der Burg Tann [beziehungsweise in Schlitz oder einem Ort N.N.] statt, wobei der Ort von den Käufern binnen acht Tagen nach Wiederkaufankündigung zu benennen ist. Sollte das Kloster Fulda dann in eine Fehde verwickelt sein, sollen die Käufer den Fuldaer Boten sicheres Geleit geben. Sollte Fulda nach Ankündigung den Wiederkauf nicht leisten können, dürfen die Käufer das Gut weiterverpfänden, ausgenommen an Fürsten oder Herren. Im Wiederkaufsfall soll Fulda auch die Ernte des Getreides, das über Winter ausgesät wurde, zustehen. Die Burg ist dem Abt Offenhaus, solange die Käufer daran schadlos gehalten werden. Sollten die Käufer zum Erhalt der Burg Bauaufwändungen tätigen, sollen sie dies mit dem Abt von Fulda absprechen. Diese Ausgaben sollen ihnen [bis zu einem bestimmten Betrag] im Wiederkaufsfall angerechnet werden; ausgenommen sind die Kosten für Dienste der Armleute. Siegelankündigung von Abt Reinhard und dem Konvent von Fulda. (Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo octavo Bartholomei apostoli). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Johann von der Tann]
Der Passus über den Ort der Wiederlösung (Geisa ader zu der Thann) ist gestrichen und durch eine Randbemerkung ersetzt: (Slits oder zu N).
Randbemerkung zur Wiederlösung: (ab wir im anders mer schuldig weren).
Randbemerkung zu den Bauaufwändungen: (das solich baw uber [...] gulden ungeverlich nit treffe sol und [...]).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.