Anspruch der Appellaten auf einen Baumgarten in der Grafschaft Moers. Die Appellantin gibt an, nicht sie habe den fraglichen Baumgarten in Besitz, sondern ihre Kinder, die alle nicht mehr bei ihr wohnten, sondern teils in holländischem Militärdienst ständen oder im Erzstift Köln bzw. im Hzm. Berg verheiratet seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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