Appellation gegen die Verurteilung wegen Straßenräuberei und landfriedbrüchiger Handlungen. Werner und Balthasar von Efferen hatten - noch miderjährig - am 25. September 1561 in der Nähe von Maastricht (Niederlande) einen Wagen von Kaufleuten überfallen und unter anderem Edelsteine, Perlen, Gold und Silber geraubt.
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AA 0627, 2360 - H 471/1757
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1563 - 1570 (1563 - 1570)
Enthaeltvermerke: Kläger: Margaretha von Hasselt, Witwe des Johann von Efferen zu Zieverich, für ihre Söhne Werner und Balthasar von Efferen, (Bekl.), und Paulus von Embken Beklagter: Wilhelm Heselfeldt (Hesenfeld), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Alexander Reiffstock 1563 - Dr. Christoffel Reiffstock 1563 - Dr. Laurentius Wildhelm 1563 - Lic. Martinus Richardt 1563 - Lic. Eobaldus Silvius 1563 - Dr. Julius Mart 1563 - Dr. Melchior Swartzenbergh 1563 - Dr. Ludwig Staell 1563 - Dr. David Capito 1563 - Dr. Leopold Dick 1563 - Dr. Johann Deschler 1563 - Dr. Heinrich Burckhardt 1563 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Alexander Reiffstock 1563 - Lic. Martinus Richard 1563 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht Jülich 1563 - 2. RKG 1563 - 1570 (1563 - 1570) Beweismittel: Designatio expensarum (Q 15). Beschreibung: 5 cm, 207 Bl., gebunden; Q 1 - 16 außer 8*, 13 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:33 MESZ