König Heinrich II. macht bekannt, Abt Radbald habe ihm erklärt, daß das ihm anvertraute Kloster von dem heiligen Bischof Liudger auf Erbgut gegründet, den Mönchen übergeben und von König Ludwig, dem Sohn Karls des Großen, und dessen Nachfolgern in Schutz genommen worden sei. Der König hat dem Abt auf dessen Bitten die Erlaubnis erteilt, innerhalb des ganzen Abteigebiets die Vögte zu bestellen und einzusetzen. Kein Richter soll sich ihnen entgegenstellen. Wenn ein Vogt die Besitzungen des Klosters schädigt und anderen Vögten nicht den Platz räumen will, dann verliert er die Gnade des Königs. - Es siegelt der Aussteller. - Handzeichen des Königs. - Der Kanzler Egilbert rekognosziert anstelle des Erzkaplans Willigis. - Data II. non. aug.....; actum Grona.