Die Güter, welche Bode von Wickersrode (Wykersa) im Gericht Bilstein zu Lehen getragen hat, nämlich: 1.) elf Hufen Land mit ihrem Zubehör in der F...
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Urk. 14, 4316
A I u, von Dörnberg sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Döringenberg, Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe D >> Do-Du >> Dörnberg, von >> 1360-1499
1425 Februar 12
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Güter, welche Bode von Wickersrode (Wykersa) im Gericht Bilstein zu Lehen getragen hat, nämlich: 1.) elf Hufen Land mit ihrem Zubehör in der Feldmark und vor dem Dorf Frankershausen [Ortsteil der Gem. Berkatal, Werra-Meißner-Kr.] und zehn Höfe zu Frankershausen; 2.) zwei Hufen Land zu Orferode [Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Kr.] mit ihrem Zubehör; 3.) die Hälfte der Wüstung zu Ziegenbach [Ziegenbach (Sankt Maria), Wüstung auf der Gemarkung Wolfterode, Gem. Meißner, Werra-Meißner-Kr.] mit ihrem Zubehör; 4.) alle anderen Güter im Gericht Bilstein, die Bode von Wickersrode innegehabt hat. Die Güter hat Bode von Wickersrode mit Zustimmung des Lehnsherrn an Hans von Dörnberg verkauft. Bode von Wickersrode wurden die elf Hufen und zehn Höfe zu Frankershausen ehemals gegen Zahlung von 23 Mark Silber, jede Mark zu vier Pfund Heller gerechnet, gefreit. Daher werden den 1425 Belehnten die Hufen und Höfe erblich gefreit, bis sie den genannten Geldbetrag zurück erhalten. Falls Hans von Dörnberg ohne männliche Lehnserben versterben sollte, sollen dessen Ehefrau Lena und dessen Tochter Nesa die Güter zeitlebens als Leibgeding innehaben.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hans von Dörnberg
Belehnte/r: Hans von Dörnberg und seine Söhne Berthold (Berld), Wilhelm und Sander
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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