Mit dem RKG-Mandat wenden sich die Kläger gegen die Gefangennahme zweier Einwohner von Thorn in der am RKG schwebenden Auseinandersetzung um die Entrichtung der Türkensteuern. Die Zahlungsverpflichtung liege bei der Äbtissin, nicht bei deren Untertanen. Am RKG erscheint Onifrius Randaxhe, Quästor des Erzbischofs von Köln, als Intervenient für den Prätor von Maaseik und den Statthalter in Stokkem. Im Auftrage des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, nicht im Auftrag der Äbtissin von Thorn, seien diese angewiesen worden, auf dem Wege der Exekution die ausständigen Türkensteuern von der Äbtissin oder von den Einwohnern einzuziehen. Die daraufhin bei einem Aufenthalt in Maaseik verhafteten Einwohner von Thorn seien bereits gegen Zahlung einer Kaution wieder freigelassen worden. Gegen die Zuständigkeit des RKG in dieser Mandatssache verweist der Intervenient auf den Bischof von Lüttich bzw. auf das Gericht von Thorn als mediate Instanzen.
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Mit dem RKG-Mandat wenden sich die Kläger gegen die Gefangennahme zweier Einwohner von Thorn in der am RKG schwebenden Auseinandersetzung um die Entrichtung der Türkensteuern. Die Zahlungsverpflichtung liege bei der Äbtissin, nicht bei deren Untertanen. Am RKG erscheint Onifrius Randaxhe, Quästor des Erzbischofs von Köln, als Intervenient für den Prätor von Maaseik und den Statthalter in Stokkem. Im Auftrage des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, nicht im Auftrag der Äbtissin von Thorn, seien diese angewiesen worden, auf dem Wege der Exekution die ausständigen Türkensteuern von der Äbtissin oder von den Einwohnern einzuziehen. Die daraufhin bei einem Aufenthalt in Maaseik verhafteten Einwohner von Thorn seien bereits gegen Zahlung einer Kaution wieder freigelassen worden. Gegen die Zuständigkeit des RKG in dieser Mandatssache verweist der Intervenient auf den Bischof von Lüttich bzw. auf das Gericht von Thorn als mediate Instanzen.
AA 0648, 234 - T 1679
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 18. Buchstabe T
1626 (1626-1628)
Enthaeltvermerke: Kläger: Einwohner von Thorn Beklagter: Anna von der Mark, Äbtissin von Thorn und Kons.: Prätor und Schöffen von Maaseik sowie der Statthalter in Stokkem; Onifrius Randaxhe; Quästor des Erzbischofs von Köln, als Intervenient Prokuratoren (Kl.): Lic. Arnold Nagel 1626 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Georg Krapff 1626 (für Onifrius Randaxhe) Prozeßart: Mandati de relaxandis captivis et non impediendo prosequi litem s.c. Instanzen: RKG 1626 (1626-1628) Beweismittel: Dekret der Kurfürsten, Fürsten und Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises an die Bevollmächtigten der Gemeinde zu Thorn betreffend die Zahlung der Türkensteuern, 1626 (Bl. 32f.). Urteil des Consilium Privatum des Bischofs von Lüttich in Sachen Einwohner von Thorn ./. Onifrius Randaxhe, 1626 (Bl. 34). Auszug aus einem Kreisabschied des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises über die Münzprobation, 1627 (Bl. 46f.). Beschreibung: 2 cm, lose, 48 Bl., Q 1-7, 10 Beilagen, Q 7 fehlt; die Originalurkunden Q 1, Q 3 und Q 5 sowie eine weitere, nicht quadrangulierte Urkunde wurden der Akte entnommen. Die Auseinandersetzung um die Einziehung der Türkensteuern wurde durch einen Vergleich mit den Einwohnern von Thorn beendet, vgl. Habets/ Flament, Archieven, II, Nr. 771. Vgl. auch Prozeß 233 / T 1678.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 18. Buchstabe T (Gliederung)