Die Brüder Volrad und Wedege von Zule urkunden, dass Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg-Schwerin zwischen ihnen und Herzog Bernhard II. von Sachsen-Lauenburg einen Vertrag vermittelt hat, nach dem sie gegen Zahlung von 400 Mark lübsch seitens des Herzogs Bernhard zu Gunsten desselben ihren Ansprüchen auf Groß- und Klein-Steinhorst, Sandesneben, Schiphorst, Stubben, Riekenhagen, Schönborn, Nannendorf, Schönbarg, und auf den großen Wadenzug im Schaalsee bei Niendorf entsagen und gleichfalls ihre Ansprüche an den Herzog wegen Walsmühlen, Stralendorf, Drönnewitz und anderes aufgeben. Mit Herzog Heinrich IV. von Mecklenburg-Schwerin haben vermittelt: Bernd von Plessen, Ritter, Otte Verigghe, Hans Bülow und Eckhard von Quitzow, Knappen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Schleswig-Holstein
Objekt beim Datenpartner