Friedrich von Hard, Bürger zu Straubing, verzichtet auf alle Ansprüche wegen des Baurechts auf dem Klostereigenen Hof zu Hard, nachdem er nach einem gerichtlichen Streit entschädigt worden ist.; S1: Hans von Stainach, S2: Albrecht der Stainhauff, Propst zu Straubing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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