Pressekonferenz der baden-württembergischen CDU-Fraktion
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D621001/404
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1962 >> Februar
3. Februar 1962
(O-Ton) Camill Wurz, Fraktionsvorsitzender der CDU in Baden-Württemberg: Bei der Volksabstimmung zur Badenfrage soll man alles vermeiden, was wie ein Vorgriff auf das Ergebnis aussehen könnte / Einige badische CDU-Abgeordnete sind für die Wiederherstellung Badens / Die CDU-Politik orientiert sich nicht an der Badenfrage / (3'12)
(O-Ton) Carl Neinhaus, Dr., CDU, Alterspräsident des baden-württembergischen Landtags: lehnt die Beantwortung der Frage, welche Konsequenzen er im Falle ziehen werde, dass die Abstimmung eine klare Entscheidung für den Südweststaat liefere, ab / (0'12) (O-Ton) Camill Wurz, Fraktionsvorsitzender der CDU in Baden-Württemberg: Angesichts künftiger Koalitionen kann man politisch-dynamisch im Ministergesetz nicht unbedingt das Heil erblicken / Der Verfassungsauftrag sollte durch ein verfassungsänderndes Gesetz beseitigt werden / Die Haltung der SPD / Solange der Verfassungsauftrag besteht, darf man sich ihm nicht entziehen / (2'14)
(O-Ton) Franz Gog, MdL, CDU, Sigmaringen: Darlegung seiner eigenen Standpunkte / Konsequenzen bei vorhandener und bei fehlender gemeinsamer Plattform der Fraktionen / (2'36)
(O-Ton) Carl Neinhaus, Dr., CDU, Alterspräsident des baden-württembergischen Landtags: lehnt die Beantwortung der Frage, welche Konsequenzen er im Falle ziehen werde, dass die Abstimmung eine klare Entscheidung für den Südweststaat liefere, ab / (0'12) (O-Ton) Camill Wurz, Fraktionsvorsitzender der CDU in Baden-Württemberg: Angesichts künftiger Koalitionen kann man politisch-dynamisch im Ministergesetz nicht unbedingt das Heil erblicken / Der Verfassungsauftrag sollte durch ein verfassungsänderndes Gesetz beseitigt werden / Die Haltung der SPD / Solange der Verfassungsauftrag besteht, darf man sich ihm nicht entziehen / (2'14)
(O-Ton) Franz Gog, MdL, CDU, Sigmaringen: Darlegung seiner eigenen Standpunkte / Konsequenzen bei vorhandener und bei fehlender gemeinsamer Plattform der Fraktionen / (2'36)
0:11:32; 0'11
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Südweststaat: Badenfrage
Gesetzgebung: Ministergesetz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ