Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Hans Dinkelsbühl (Dinckelspuel) mit Leib und Gut in seinen Schirm. Er versichert, Hans gleich seinen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Hans dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schirm und Geleit auf Hans' Ersuchen an. Für den Schirm soll dieser jährlich zu Weihnachten 2 Gulden an die fürstliche Kammer nach Heidelberg reichen.