Vergleich über die Mitgift ("in puncto ad promissae dotis" !)
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GerKer, 1117
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
1683 Dezember 9
Enthält: Vor Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts treffen die Schwäger Johann Wilhelm Nolden, Johann Fuhrenholdt mit ihrem Schwiegervater in ihren Unstimmigkeiten um die Aussteuer folgenden Vergleich: Johann Heinrich Schieffer übergibt seinem Schwiegersohn Johann Wilhelm Nolden sofort 1 Malter und 1 Sümmer Weizen und vier Malter Gerste und zahlt ihm innerhalb der nächsten vierzehn Tage noch 27 kölnische Tlr. Der andere Schwiegersohn Johann Fuhrenholdt erhält sogleich ("in continenti") an Stelle eines Bettes mit einer Bettstatt 16 kölnische Tlr und 8 Malter Roggen, 10 Malter Hafer, 4 Malter Gerste und 2 Malter Weizen. Johann Heinrich Schieffer lässt noch hinzusetzen, dass die Vereinbarung, dass jeder Schwiegersohn an Stelle einer Hochzeit (d. h. eines Hochzeitsfests) vom Schwiegervater 30 Tlr fordern könne, die er im Nachhinein im Heiratsvertrag schon widerrufen hatte, kassiert bleiben sollte. Die Parteien gaben sich damit zufrieden und unterschrieben mit dem Vorbehalt der noch fehlenden Zustimmung durch den anderen Schwiegervater Hilger Wallraff.
Schriftstücke: 1
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:02 MEZ