Offizial der Diözese Trier transsumiert die Urkunde Papst Innozenz IV. von 1254 Februar 10 (Cum olim duxerimus), in der dem Deutschen Orden erklärt wird, dass durch die päpstliche Verfügung betreffend das Erscheinen der Exempten in bestimmten Fällen vor ihren Ordinarien die Freiheiten des Deutschen Ordens nicht beeinträchtigt würden.

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