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Die Gemeinde Bleichheim verpflichtet sich, die dem Kloster Ettenheimmünster seit 1717 geschuldeten Gülten von jährlich 3 Pfund Rappen Freiburger Währung, neben anderen, nicht genannten Geld- und Fruchtzinsen, in der Weise abzutragen, daß mit dem jeweils anfallenden ein rückständiger Zins gezahlt wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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