Vor Conrat Cengreve, Schulteiß und den Schöffen zu Bürgstadt (Burgestat) verpflichtet sich Herman Friderich zu Bürgstadt (Burgestat), eine Gült, die er bisher auf Martini an den gewesenen Pfarrer Friderich zu Burgestat gezahlt hat, fortan den Kartäusern in Grünau (der Nuen celle zu Gruna) zu entrichten, nämlich 1 Pfund Gold Miltenberger Währung von seinem Haus, darin er sitzt, samt Hofstatt, daselbst auch fällig. Er verunterpfändet dafür seine Wiesen zu dem Erley. Ferner erklären sich Heinr[ich] Sturluz und Ortrune, seine eheliche Wirtin, schuldig, den Verkäufern in den beiden auf Ostern folgenden Wochen jährlich 10 ß h zu zahlen von ihrem Wohnhaus. Sie verunterpfänden ihre heuer gemergelten 3 Morgen Acker, gelegen gein Freudenberg. An das Unterpfand kann sich der Gläubiger halten, wenn der Ertrag des Pfandes abgeht oder bei Zahlungssäumnigkeit das Pfandgut nichts Pfändbares aufweist.
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Namensnennung 3.0 Deutschland