1281 März 1 – Der Osnabrücker Bischof Konrad bekundet mit Zustimmung
des Osnabrücker Domkapitels und der Edelherren Rudolf und Konrad von Diepholz
die Gründung eines Kanonikerstifts in Drebber, dessen Propst stets ein vom
Bischof ernannter Osnabrücker Domherr sein und die Archidiakonalgewalt in einem
näher bezeichneten Bezirk ausüben soll, während den Dechanten die Stiftsherren
aus ihrer Mitte wählen dürfen. – ... mit Zustimmung und auf Wunsch seines
Capitels ... eines Canoniker-Stifts in Drebber, dessen Propst stets ein
Osnabrücker Domherr sein soll. Dasselbe soll Archidiaconatsrecht üben; den
Stiftsherren wird die Wahl des Dechanten freigegeben. – Ausfertigung,
Pergament. Siegel (1) des Bischofs mit Rücksiegel (2) des Capitels (3) das
gemeinsame der Edelherren von Diepholz (4) das Siegel des Capitels zu Drebber
ist abgefallen. – Osnabrücker Urkundenbuch 4,006 mit dem Datum 1281 (1280),
März 1 – Abschrift Ma20 Copiar