1281 März 1 – Der Osnabrücker Bischof Konrad bekundet mit Zustimmung des Osnabrücker Domkapitels und der Edelherren Rudolf und Konrad von Diepholz die Gründung eines Kanonikerstifts in Drebber, dessen Propst stets ein vom Bischof ernannter Osnabrücker Domherr sein und die Archidiakonalgewalt in einem näher bezeichneten Bezirk ausüben soll, während den Dechanten die Stiftsherren aus ihrer Mitte wählen dürfen. – ... mit Zustimmung und auf Wunsch seines Capitels ... eines Canoniker-Stifts in Drebber, dessen Propst stets ein Osnabrücker Domherr sein soll. Dasselbe soll Archidiaconatsrecht üben; den Stiftsherren wird die Wahl des Dechanten freigegeben. – Ausfertigung, Pergament. Siegel (1) des Bischofs mit Rücksiegel (2) des Capitels (3) das gemeinsame der Edelherren von Diepholz (4) das Siegel des Capitels zu Drebber ist abgefallen. – Osnabrücker Urkundenbuch 4,006 mit dem Datum 1281 (1280), März 1 – Abschrift Ma20 Copiar

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv