Worms (Nonnenmünster): Der Notar Bernhard Philipp Freyspach beglaubigt, daß am Tag der Ausstellung dieses Instruments vor ihm und den Zeugen Theodor Zorn, Doktor der Theologie und Dekan der Kollegiatkirche St. Paul in Worms, erschien und einen mit einem ovalen Siegel der Wormser Kurie versehenen Brief über seine Einsetzung in die Pfründe des St. Nikolausaltars in der Sakristei des Kl. Marienmünster [Nonnenmünster] in Händen hielt, welchen Brief er der Äbtissin vorlegen wollte. Nach reiflicher Überlegung (matura deliberatione) hat Heinrich Konrad Grünwald vom Zisterzienserorden, Beichtvater (confessarius) der gen. Äbtissin, in besonderem Auftrag derselben und auf Bitten des Theodor Zorn diesen nach geleistetem Eid in den Besitz des gen. Altars und alle seine Rechte und Zugehörungen eingeführt (induxit) und ihn nach dreimaligem Lesen des Bibelverses 'Haec Requies mea seculum seculi hic habitabo, quoniam elegi eam' [Dies ist die Stätte meiner Ruhe ewiglich, hier will ich wohnen, da ich sie mir erwählt habe, Psalm 131?] in den wirklichen Besitz (in corporalem, realem et actualem possessionem) des Altars, seiner Rechte und Zugehörungen eingesetzt (realiter assignavit). Dr. Zorn hat daraufhin den Aussteller gebeten, darüber ein oder mehrere Instrumente auszufertigen.