Gegenrevers der Stadt Pforzheim gegen die Vormundschaft der minderjährigen Söhne des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach, daß sie sich zu den am 3. Februar 1582 bewilligten Hilfsgeldern verstehe, weil man ihr die jährlich für den Maßpfenning selbst wie anderwärts eingeführt und der Stadt, den vierten Teil des Ertrags zu städtischen Bedürfnissen zu verwenden, gestattet habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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