1465 Apr. 3 - Westernhausen (in dem dorff zu Westernhawsen) Der Notar Johannes Kirssenesser [von Wimpfen am Berg], Priester des Bistums Würzburg, beurkundet: Der Bursar von Schöntal im Namen Abt Simons und des Konvents sowie die Armen Leute der Gemeinde Westernhausen forderten ein oder mehrere Notaritsinstrumente über die gerichtliche Entscheidung in den Forderungen von Heinz Bezold (Betzolt), Klaus Bezold, Heinz Roleder und Konz Müller von Crispenhofen gegenüber Kloster Schöntal und der Gemeinde Westernhausen wegen der Grenze der Hölzer, der Wälder und des wilden Felds derer von Crispenhofen zu Breitental (Breydentalle). Dabei einigten sich die Parteien auf ein vom Abt von Schöntal gesammeltes fremdes Gericht mit 12 gen. Schöffen und den auswärtigen Stabhalter Hans Würfel (Wurffeln), Schultheiß zu Berlichingen. Bei Verhörung der Zeugen berichteten u.a. die beiden Zeugen derer von Westernhausen, vor etwa 20 Jahren sei gerichtlich beschlossen worden, zwei Zeugen derer von Westernhausen hätten sich zusammen mit drei vom Abt bestimmten Schöffen an die Markungsgrenze zu verfügen und diese abzugehen; wo sie sich uneins seien, hätten die Schöffen zwischen ihnen zu urteilen. Darauf entschied das nunmehrige Gericht: 1) Zu den zwei bereits vor 20 Jahren Beteiligten, Heinz Zentgraf (Zentgraffen) von Marloch und Konz Mutscher von Altdorf, gab der Abt einen dritten aus dem Gericht hinzu, Konz Heck aus Berlichingen; bei der von diesen Männern festzulegenden Grenze bleibt es. 2) Die von Westernhausen sind nicht verpflichtet, denen von Breitental eine Landschied zuzulassen; falls die von Breitental sie wollen, haben sie sie von ihren Zehntherren, nämlich dem Abt von Amorbach, dem Pfarrer zu Westernhausen und Simon von Neuenstein zu fordern. 3) Die gen. drei Männer entscheiden auch über den Schadenersatz. - Der Notar beglaubigt dies mit seinem Namen und Signet. Zeugen: 1) Junker Heinrich Wenig, 2) Junker Götz von Aschhausen, sowie die Richter zu Krautheim 3) Hans Böhm (Bemen), 4) [Peter Messbach], 5) [Peter Teufel], 6) Hans Schenkel (Schenckell), 7) Hans Haug (Hawgk) und 8) Hans Lüsser Siegler: 1) - 2) die adligen Zeugen Ausf. Perg., besch. mit Textverlust, auf Leinwand aufgezogen - 2 Sg. anh. - Notariatssignet mit U.: S[ignum] notariatus Johannis [Kir]ssenesser - Rv.: Ein Instrument der Westernhaussen[er] berurn die Marck, Holtz und wildes Felt zwüschen Breydental und Westernhußen Bem.: Die Lücken im Text konnten anhand der nur wenig jüngeren Abschr. in B 503 II ergänzt werden.
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Namensnennung 3.0 Deutschland