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Testament der Eheleute Bernhardt Roißman und Katharina zum Kreckendrupp, vom 26. April 1595, verkündet am 5. Juli 1619, nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung, Ehe kinderlos. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: 1. seine Schwester Maria Roißmans, Frau Albert Hobbels, 2. seine Nichte Frau M. Henrich Mollenhecke, 3. seine Nichte Stine Klaeholts, 4. sein Vetter Rotger Dirickman, 5. sein Pate, Roißmans Sohn; - seitens der Frau: 1. ihr Bruder Herman z. Kr., Bürger in Warendorf, 2. ihre Schwester Margarete z. Kr., Witwe Johan Huigen in Warendorf, 3. ihre Schwester Anna z. Kr., Frau Evert Schenckels und deren Töchter Anneken und Elsken, 4. ihr Bruder Markus z. Kr., Bürger in Münster, und dessen Frau und Töchter Katharina und Anneken, 5. ihre Schwester Gertrud, Frau Rolef Vogelsang, 6. ihre Schwester Elsken z. Kr., 7. Johan z. Kr. und dessen Tochter Katharina. - Zu Testamentsvollstreckern werden ernannt Gograf Bernard Huige der Jüngere und Johan Wedemhoven, Christians Sohn. Zeugen: Bernhart Leiffort und Bernard Kohhoff. Von Rats wegen: Bernard Huige.