Matheus Fuchsschwanz, Müller zu Weiler ("Willer"), schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis gekommen war. Obwohl er Leibeigener des Klosters war, hatte er sich ungehorsam verhalten. Er wird sich für das Gefängnis nicht rächen und tun, was ein Leibeigener seinem Leib- oder Halsherrn schuldig ist. Streitigkeiten mit dem Abt und den Klosterleuten wird er vor den ordentlichen Gerichten austragen und keine fremden Gerichte anrufen. Als Bürgen für seine Zusagen stellt er Konrad Moser ("Mosser") zu Altdorf, Martin Mayer von Willer, Heinrich Mor daselbst, Hans Schnetzer von Oberstaig ("Obrastaig"), Paulin Stainhuser von Staig und Hans Engler von Aichach. Diese müssen ihn, wenn er seine Zusagen nicht einhält, in Monatsfrist wieder ins Gefängnis des Abts liefern, andernfalls 100 fl rh zahlen.